Umzugskosten

25. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bodyshelly
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)
Umzugskosten

Hallo,

kann ich Umzugskosten geltend machen, wenn sich meine tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln um über 1 Stunde (hin+zurück zusammen) verkürzt, obwohl sich die Entfernung um 13 km erhöht?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pastafrass
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

?????????????? Wie geht den das????????????

im übrigen probieren geht über studieren.
Denk dir schon mal ne gute Begründung aus.

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#2
 Von 
Oberprüfnase
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Du kannst die Frage x-mal stellen. Wahrscheinlich wirst Du keine Erlösung finden.

Rakete

-----------------
"Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.
(Joachim Ringelnatz)
"

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#3
 Von 
Bodyshelly
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

@pastafrass

wie das geht?

ganz einfach derzeitig 2 mal umsteigen einmal bus/RE und einmal RE/RE und der erste RE hält überall demnächst nur ein RE der direkt fährt und nur 3 mal hält.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Was hast Du denn bisher in der Steuererklärung angegeben?

Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrt mit privatem PKW?

Im letzteren Fall wirst Du wohl keine Chance haben und im ersten Fall hängt das wohl vom Finanzbeamten ab. Um eine gute und nachvollziehbare Begründung wirst Du nicht herumkommen.

Was ist denn der echte Grund für den Umzug? Wenn sich schon aus der Art der Veränderung private Gründe aufdrängen müssen, dann wirst Du auch Probleme bekommen.

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#5
 Von 
Bodyshelly
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

1. Wenn ich mit dem Auto fahren würde, wäre ich noch länger als mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, da ich in Frankfurt/M mitten in der Stadt arbeite und egal aus welcher Richtung man kommt es ist immer Stau, außerdem findet man hier keine Parkplätze.

Der Arbeitsweg meiner Freundin verkürzt sich von 50km auf 5km da sie aber selbständig tätig ist und noch einen Verlustvortrag hat und dieses Jahr keine Steuern zahlen wird, wäre es schwachsinnig die gesamten Umzugskosten bei Ihrer EST anzugeben, wenn ich damit Steuern sparen kann.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

quote:
wäre es schwachsinnig die gesamten Umzugskosten bei Ihrer EST anzugeben

Warum das denn? Gut, sie spart damit nicht sofort Steuern. Die Werbungskosten erhöhen aber den Verlust und wirken sich daher in den Folgejahren steuermindernd aus.

Wenn Du die Kosten angibst, ist die Gefahr sehr groß, dass sie nicht anerkannt werden. Wie ein Finanzgericht entscheiden würde, mag ich nicht vorhersagen. Zumindest besteht die Gefahr, dass sie dann zu keiner Steuererparnis führen würden.

Eine Angabe der Umzugskosten in beiden Steuererklärungen ist nicht zulässig und könnte als Steuerhinterziehung gewertet werden.

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#7
 Von 
Bodyshelly
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

falsch sie spart damit weder sofort Steuern noch später. Die Werbungskosten erhöhen auch nicht den Verlust und wirken sich daher in den Folgejahren nicht steuermindernd aus.
Der Verlustvortrag und die positiven Einkünfte dieses Jahr werden dazu führen, das Sie unter der Grenze von 7.664 € liegt und das ohne die Umzugskosten.

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