Ich bin im Dezember nach Beendigung meines Studiums von Göttingen nach München gezogen, wo ich am 1.1.04 angefangen habe zu arbeiten. Da ich in 2003 noch Student war und keine Steuern gezahlt habe, frage ich mich nun, ob ich die im Dezember 2003 angefallenen Umzugskosten auch erst in der Stererklärung 2004 veranschlagen kann oder welche andere Möglichkeit der Erstattung es gibt?
Ich freu mich über jeden Tipp und beantworte gerne offene Fragen.
Umzugskosten absetzen
12. Februar 2004
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Frage vom 12. Februar 2004 | 17:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzugskosten absetzen
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#1
Antwort vom 12. Februar 2004 | 17:45
Von
Status: Unbeschreiblich (48383 Beiträge, 17071x hilfreich)
Es gilt das Zahlungsflussprinzip, d.h. Zahlungen, die in 2003 erfolgt sind, gehören auch in die Steuererklärung 2003.
Wenn Du keine Einkünfte in 2003 hattest, führt das zu negativen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2003. Diesen Verlust kannst Du dann nach 2004 vortragen. Über diesen Umweg werden die Umzugskosten dann doch noch in der Steuererklärung 2004 anerkannt.
Das wäre jedenfalls der rechtlich korrekte Weg zur Anerkennung der Umzugskosten.
Um sowohl Dir als auch dem Finanzamt diese eigentlich Überflüssige Arbeit zu ersparen, kannst Du auch dort mal nachfragen, ob sie die Werbungskosten aus 2003 ausnahmsweise in 2004 anerkennen.
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