Hallo,
ich habe da noch eine Frage zur Einkommenssteuererklärung!
Ein Nachbar hat mir gesagt, dass ich unseren Umzug (pauschal) bei der Lohnsteuererklärung angeben kann!
Ist das richtig? Und wenn ja, wie?
Danke
Umzugskosten anrechenbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Unter der Voraussetzung, dass der Umzug beruflich veranlasst wurde, ist es möglich, eine Umzugskostenpauschale anzusetzen.
Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Personen, die umgezogen sind. Für Ledige beträgt die Pauschale 561€.
Berufliche Veranlassung heisst hier, dass entweder der Arbeitgeber mir einen neuen Arbeitsort verpasst hat, zu dem ich dann hinziehen muss ODER ich ziehe freiwillig um, und habe so eine Zeitersparnis bei der Wegstrecke zur Arbeit von täglich mindestens einer Stunde (also morgen ne halbe und abends ne halbe Stunde).
-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja,
genau aus diesem Grund (Zeitersparnis meiner seits) sind wir Umgezogen! Ich spare dadurch fast 2 Stunden am Tag!
Allerdings ist für meine Freundin (sind wohnt mit mir und ist auch mit mir umgezogen) der Weg etwas weiter geworden!
Könne es beide angeben? Oder nur der, der aus oben genannten Gründen umgezogen ist?
Für beide wäre das nur möglich, wenn Ihr verheiratet seid.
Ich nehme an, steven001 meint, ob seine Freundinn diesen Aspekt in ihrer eigenen Steuererklärung angeben kann. Das geht natürlich nicht, denn sie ist steuerlich völlig eigenständig zu betrachten. Sie kann für eine nun für sie weitere Wegstrecke keine Umzugskosten ansetzen, aber eben die Mehrkilometer zur Arbeitstelle.
-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"
In einem weiteren Beitrag schreibst du, steven, dass du Soldat bist und nun freigestellt bist und studierst. Zu welchem ARBEITSplatz soll denn nun die Zeitersparnis erzielt worden sein?
-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"
Zur Uni
Aber ein guter Einwand! Ist das mein Arbeitsplatz?
Eben darum fragte ich, denn ich würde mal sagen, dass die Umzugskostenpauschale eine Werbungskostenpauschale ist und keine Sonderausgabenpauschale. Aber stimmt schon, Versuch mach kluch!
-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"
Die Pauschale stammt aus dem Bundesumzugskostengesetz und ist daher wohl nicht nur im Rahmen von Werbungskosten, sondern auch im Rahmen von Sonderausgaben absetzbar.
Ich würde das jedenfalls auch versuchen.
Hallo zusammen,
ich grabe diesen alten Thread mal aus, um keinen neuen aufzumachen, da ja so die Themen etwas gebündelter bleiben. Meine Frage:
Meine Frau und ich sind umgezogen. Zeitgleich (bzw. 14 Tage später) hat meine Frau den Arbeitgeber gewechselt. Der neue Arbeitgeber liegt näher an unserer neuen Adresse als der frühere Arbeitgeber.
Nun muss ich schon zugeben, das der Grund für unseren Umzug eigentlich privater Natur ist. Dennoch fallen nun mal Umzug und Arbeitgeberwechsel zeitlich zusammen. Ließe sich daraus ein Abzug als Werbungskosten konstruieren?
Wer ganz korrekt ist, wir nun sagen: Nein, weil privat veranlasst. Aber vielleicht gibt es ja eine kleine Chance, damit durchzukommen - hängt sicher vom Finanzbeamten ab, oder? Die für mich wichtigste Frage dabei: Wenn die Umzugskosten nicht anerkannt würden, werden sie dann einfach gestrichen oder kann das irgendwelche rechtliche Konsequenzen haben?
Vielen Dank im Voraus!
Sesam
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten