Umzugskosten anrechenbar?

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Umzugskosten anrechenbar?

Hallo,

ich habe da noch eine Frage zur Einkommenssteuererklärung!

Ein Nachbar hat mir gesagt, dass ich unseren Umzug (pauschal) bei der Lohnsteuererklärung angeben kann!

Ist das richtig? Und wenn ja, wie?

Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Unter der Voraussetzung, dass der Umzug beruflich veranlasst wurde, ist es möglich, eine Umzugskostenpauschale anzusetzen.

Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Personen, die umgezogen sind. Für Ledige beträgt die Pauschale 561€.

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#2
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Berufliche Veranlassung heisst hier, dass entweder der Arbeitgeber mir einen neuen Arbeitsort verpasst hat, zu dem ich dann hinziehen muss ODER ich ziehe freiwillig um, und habe so eine Zeitersparnis bei der Wegstrecke zur Arbeit von täglich mindestens einer Stunde (also morgen ne halbe und abends ne halbe Stunde).

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#3
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja,

genau aus diesem Grund (Zeitersparnis meiner seits) sind wir Umgezogen! Ich spare dadurch fast 2 Stunden am Tag!

Allerdings ist für meine Freundin (sind wohnt mit mir und ist auch mit mir umgezogen) der Weg etwas weiter geworden!

Könne es beide angeben? Oder nur der, der aus oben genannten Gründen umgezogen ist?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Für beide wäre das nur möglich, wenn Ihr verheiratet seid.

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#5
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich nehme an, steven001 meint, ob seine Freundinn diesen Aspekt in ihrer eigenen Steuererklärung angeben kann. Das geht natürlich nicht, denn sie ist steuerlich völlig eigenständig zu betrachten. Sie kann für eine nun für sie weitere Wegstrecke keine Umzugskosten ansetzen, aber eben die Mehrkilometer zur Arbeitstelle.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#6
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

In einem weiteren Beitrag schreibst du, steven, dass du Soldat bist und nun freigestellt bist und studierst. Zu welchem ARBEITSplatz soll denn nun die Zeitersparnis erzielt worden sein?

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#7
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Zur Uni

Aber ein guter Einwand! Ist das mein Arbeitsplatz?

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#9
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Eben darum fragte ich, denn ich würde mal sagen, dass die Umzugskostenpauschale eine Werbungskostenpauschale ist und keine Sonderausgabenpauschale. Aber stimmt schon, Versuch mach kluch!

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Pauschale stammt aus dem Bundesumzugskostengesetz und ist daher wohl nicht nur im Rahmen von Werbungskosten, sondern auch im Rahmen von Sonderausgaben absetzbar.

Ich würde das jedenfalls auch versuchen.

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#11
 Von 
sesamtiffi@gmx.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich grabe diesen alten Thread mal aus, um keinen neuen aufzumachen, da ja so die Themen etwas gebündelter bleiben. Meine Frage:

Meine Frau und ich sind umgezogen. Zeitgleich (bzw. 14 Tage später) hat meine Frau den Arbeitgeber gewechselt. Der neue Arbeitgeber liegt näher an unserer neuen Adresse als der frühere Arbeitgeber.
Nun muss ich schon zugeben, das der Grund für unseren Umzug eigentlich privater Natur ist. Dennoch fallen nun mal Umzug und Arbeitgeberwechsel zeitlich zusammen. Ließe sich daraus ein Abzug als Werbungskosten konstruieren?
Wer ganz korrekt ist, wir nun sagen: Nein, weil privat veranlasst. Aber vielleicht gibt es ja eine kleine Chance, damit durchzukommen - hängt sicher vom Finanzbeamten ab, oder? Die für mich wichtigste Frage dabei: Wenn die Umzugskosten nicht anerkannt würden, werden sie dann einfach gestrichen oder kann das irgendwelche rechtliche Konsequenzen haben?

Vielen Dank im Voraus!
Sesam

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