Hallo Forumsteilnehmer,
letztes Jahr wurde mir meine Zweitwohnung (1 Zimmer am Arbeitsort) wegen Eigenbedarf gekündigt.
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kommt lt. EinkSteuer-Recht die Umzugspauschale (ledig, ca. 730,--) nicht zum tragen.
Es müssen die tatsächlichen Kosten beleghaft nachgewiesen werden. Da es mir aus beruflichen Gründen die Zeit nicht erlaubte, haben den Umzug und das Streichen der alten Wohnung meine Eltern durchgeführt. Dafür mussten sie 450 km anreisen und zwei Übernachtung im Hotel hinnehmen (Belege vorhanden).
Frage1:
Kann ich die Fahrtkosten und die Hotelkosten meiner Eltern in meiner Steuererklärung als Umzugskosten geltend machen ( ca. 350,--Euro)?
Frage2:
Oder kommt die Umzugspauschale (da es ja eine Kündigung wegen Eigenbedarfs war) doch zum Tragen?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von norbert40 am 17.07.2019 05:34
Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung
17. Juli 2019
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Frage vom 17. Juli 2019 | 05:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 19. Juli 2019 | 20:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatman kann nur tatsächliche Ausgaben absetzten - Nachweis der Zahlung! :
Danke Eugenie, aber ich müsste wisssen ob ich die Rechnung der Hotelkosten meiner Eltern und die Fahrtkosten meiner Eltern (wie oben beschrieben) ansetzen kann ( oder müsste ich auch nachweisen, dass ich die Kosten meinen Eltern erstattet habe) ?
Danke im Voraus!
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