Hallo zusammen,
habe jetzt an mehreren Stellen gelesen, dass man Umzugskosten steuerlich geltend machen kann, wenn sich die Fahrtzeit zu Arbeit um eine Stunde verkürzt. Ich habe aber nicht rausgefunden, ob es hier um die einfache oder die tägliche Fahrtzeit geht. Mein aktuell geplanter Umzug spart mir ca. 45 min pro Richtung. Also täglich 1,5 Std. Ist in dem Fall der Umzug steuerlich absetzbar?
Gruß
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Umzugskosten ohne Jobwechsel absetzen?
10. Januar 2010
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Frage vom 10. Januar 2010 | 22:16
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 8x hilfreich)
Umzugskosten ohne Jobwechsel absetzen?
#1
Antwort vom 16. Januar 2010 | 20:49
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Umzugskosten können in der Einkommenssteuererklärung und im Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn:
sich die Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt, d. h. die Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt sich um mindestens eine Stunde verringert bzw. die Arbeitsstelle in 10 Minuten Gehzeit erreicht werden kann
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