Umzugspauschale

14. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
NadineR
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzugspauschale

Hallo, ich ziehe in Kürze beruflich bedingt von Westfalen nach Bayern. Im Gespräch mit meinem neuen Arbeitgeber habe ich nach der Übernahme der Kosten meines Umzuges gefragt. Hierbei wurde mir geantwortet, dass es eine Pauschale für diesen Umzug geben würde, die er auch tragen würde.

Kann mir jemand beantworten, auf wieviel Euro sich diese Pauschale bei einem Single bezieht?

Vielen lieben Dank vorab.

Grüße,
Nadine




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49744 Beiträge, 17455x hilfreich)

Welche Pauschale meint er denn? Dabei kann es sich um eine firmeninterne Regelung handeln.

Im Steuerrecht gibt es eine Pauschale für sonstige Umzugskosten, die 561€ für Singles beträgt. Ich habe aber erhebliche Zweifel, dass diese Pauschale gemeint ist.

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#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 586x hilfreich)

Soweit es sich um die steuerliche Pauschale handelt - sonst wäre dies auch das falsche Forum - können vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden:

tatsächlich entstandene Kosten für Spedition, Lohn für Umzugshelfer, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten Maklergebühren.

außerdem "sonstige Umzugskosten", die entweder mit Einzelnachweis, oder als Pauschale abgesetzt werden können.
Die Pauschale beträgt für Ledige 561,-- € + 247,-- € für jede weitere Person, die zum umziehenden Haushalt gehört.

Verheiratete können 1.121,-- € absetzen, für weitere Personen ebenfalls zuzügl. 247,-- €

Wenn du in den letzten 5 Jahren schon einmal berufsbedingt umgezogen bist, kannst du die für dich geltende Pauschale für "sonstige Umzugskosten" um 50% erhöht geltend machen.

In diesen Kosten sind enthalten z. B. Inserate für die Wohnungssuche, Telefonkosten, Schönheitsreparaturen in der alten und neuen Wohnung, Trinkgelder, Abbau, Anschluss etc. von Öfen, Herden etc., Ändern von Rollos, Ummeldekosten etc. etc., Streichen von Wänden, Kosten für die dafür erforderlichen Pinsel, Farbe etc.

Wenn man gerne Belege sammelt, kann man die natürlich auch einreichen und so erheblich mehr als die Pauschale herausholen...


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#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 134x hilfreich)

Hier geht es wohl eher darum, dass der Arbeitgeber die Umzugskosten (bis zu bestimmten Grenzen) steuerfrei erstatten kann.

§ 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz.

R 41 LStR

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=13250

Bitte den Link zusammensetzen. Aus techn. Gründen sind hier leider keine Direktlinks möglich.


*

-- Editiert von oerdiz1 am 14.01.2008 23:32:37

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