Unbeschränkt Einkomenssteuerpflichtig im Ausland

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nowfree
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)
Unbeschränkt Einkomenssteuerpflichtig im Ausland

Hallo, hab da mal ne Frage,

was genau versteht man darunter, wenn man im Auslans lebt (EU) und in Deutschland als unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtig behandelt wird. Man arbeitet ja im Ausland und zahlt dort Steuern, oder doch in D? Muss man jährlich eine Erklärung abgeben und dann evtl Steuern in D zahlen? Und was ist wenn man im Ausland gar nicht arbeitet oder nur geringfügig? Wie kann ich das verstehen?
Danke für eure Tipps

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wenn man im Ausland lebt und arbeitet, dann ist man in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig.

Davon gibt es zwar einzelne Ausnahmen (Botschaftsangehörige, Soldaten im Auslandseinsatz usw.). Dann müssen aber im Ausland keine Steuern gezahlt werden.

Daher kann ich auf Deine Frage keine angemessene Antwort geben. Du müsstest Deinen konkreten Fall etwas genauer erläutern, bzw. erklären, wie es dazu kommt, dass Du der Meinung bist, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu sein.

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#2
 Von 
Nowfree
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich werde demnächst ins EU Ausland ziehen damit ich aber weiterhin Kindergeld aus D beziehen kann, muss ich in D als unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtig behandelt werden. Was genau muss ich also tun? Meeine Einkünfte im Ausland in D versteuern? Und wenn ich erstmal keine Einkünfte habe?
Danke für eure Bemühungen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Das funktioniert nicht. Bei den genannten Umständen gibt es keine Möglichkeit als uneschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

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