Hallo,
ich hatte einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Alles Polizeilich aufgenommen.
Kosten waren :
250 Euro Selbstbeteiligung Anwaltskosten.
1.000 Euro Fahrzeugschaden wovon ich erst 1000 bezahlt habe und anschließend 600 Euro (60 Prozent schuld wurde dem Gegner zugerechnet) von der gegnerischen Versicherung wieder bekommen habe.
Also kann ich nur die 400 Euro unterschied plus die 250 SB für rechtsschutz in den Werbungskosten also 650 Euro geltend machen.
Oder täusche ich mich und kann den gesamten Schaden von 1.000 Euro angeben?
Danke euch für eure Hilfe
Unfall auf Weg zur Arbeit in Werbungskosten
1. April 2020
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Frage vom 1. April 2020 | 09:57
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall auf Weg zur Arbeit in Werbungskosten
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#1
Antwort vom 1. April 2020 | 10:44
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
Natürlich kann nur der tatsächlich bezahlte Anteil abzgl. der Erstattungen angegeben werden.
#2
Antwort vom 1. April 2020 | 10:54
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Dankeschön. Dachte ich mir.
Macht Sinn und wurde auch so gemacht.
Schönen Tag.
Und jetzt?
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