Hallo,
ich habe leider am 28.12.2006 auf dem Arbeitsweg einen Autounfall gehabt.
Nun will ich die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten absetzen.
Alle Rechnungen stammen aus dem Januar 2007. Die Leistungen (z.B. Mietwagen) teilweise aus 2006.
In welchem Jahr mache ich die Werbungskosten geltend.
Danke für Ihre Antworten.
Unfallkosten 2006/2007
20. Dezember 2007
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Frage vom 20. Dezember 2007 | 21:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallkosten 2006/2007
#1
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 22:34
Von
Status: Lehrling (1238 Beiträge, 613x hilfreich)
in dem Jahr, in dem die Rechnungen bezahlt wurden (§ 11 EStG ).
#2
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 22:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2007 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (50011 Beiträge, 17522x hilfreich)
Und ab 2007 können Unfallkosten auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden.
#4
Antwort vom 27. Dezember 2007 | 00:27
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 134x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Alle Rechnungen stammen aus dem Januar 2007. <hr size=1 noshade>
Siehe wie folgt unter Punkt 4:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/002,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Und gemäß § 11 EStG kann der Ansatz nur im Jahr der Zahlung erfolgen. Da Sie hier alles offensichtlich erst in 2007 gezahlt haben, der Unfall aber schon in 2006 geschehen ist, wird ein Ansatz nicht möglich sein, da es auf das Jahr der Zahlung drauf an kommt.
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