Unfallkosten als Werbungskosten ansetzbar?

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Simon96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallkosten als Werbungskosten ansetzbar?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage innerhalb der Einkommenssteuererklärung.
Und zwar wurde meine Mutter vor ein paar Monaten auf dem Weg zur Arbeit in einen Autounfall verwickelt (keine Selbstschuld), der zum Totalschaden des Autos meines Vaters führte. Die Versicherung der Unfallverursacherin hat den Schaden beglichen. Mein Vater (Angestellter eines Autohändlers und fährt für Gewöhnlich zusammen mit meiner Mutter zur Arbeit) hat bei seinem Arbeitgeber kurzfristig einen Gebrauchtwagen gekauft, der teurer war als die Schadenssumme des alten Autos. Dies war notwendig, um weiterhin zur Arbeit fahren zu können (Der Differenzbetrag musste natürlich aus eigener Tasche bezahlt werden). Das heißt, die Ausgaben stehen in wirtschaftlichen Zusammenhang zur Einnahmeerzielung und deren Sicherung.

Jetzt die Frage: Sind die Kosten, die durch den Neuerwerb des Wagens aufgrund des Unfalls entstanden sind, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung ansetzbar?

Ich freue mich auf eure Meinungen.

Viele Grüße

Simon96

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1176x hilfreich)

Zitat:
Sind die Kosten, die durch den Neuerwerb des Wagens aufgrund des Unfalls entstanden sind, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung ansetzbar?

Nein, abgegolten durch die Entfernungspauschale sowie auch bereits die Anschaffung des vorherigen Fahrzeugs.

Absetzbar wäre nach Hinweis 9.10 der Lohnsteuerrichtlinien:
"Lässt der Arbeitnehmer das unfallbeschädigte Fahrzeug nicht reparieren, kann die Wertminderung durch Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 letzter Satz i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG ) berücksichtigt werden (>BFH vom 21.8.2012 – BStBl 2013 II S. 171 ); Absetzungen sind ausgeschlossen, wenn die gewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs bereits abgelaufen ist (>BFH vom 21.8.2012 – BStBl 2013 II S. 171 )."

Sofern das Fahrzeug älter als sechs Jahre in Ihrem Besitz ist, ist der Abzug in jedem Fall ausgeschlossen.

-- Editiert von Cybert. am 31.10.2018 19:17

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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