Untaetigkeit Finanzamt

12. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Yantasat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untaetigkeit Finanzamt

Habe Ende 2015 alle Steuerunterlagen fuer zurueckliegende Jahre eingereicht. Keine Nachfragen von FA. Der Bescheid kam im Feb. 2020. 4 Jahre spaeter. Verzugszinsen wurden bis 2020 berechnet. Ist das richtig und wurde eine Klage lohnen? Danke fuer Kommentare!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zinsen nach § 233a AO sind keine Verzugszinsen. Wegen der Höhe des Zinssatzes sind Verfahren anhängig, wegen derer der Bescheid insoweit vorläufig ergangen sein dürfte.

Zitat:
Ist das richtig...
Grundsätzlich ja.
Zitat:
...und wurde eine Klage lohnen?
Gegen was wollte man den klagen? Die Verzinsung an sich ist rechtmäßig, zur Höhe s. oben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Man hätte sechs Monate nach Abgabe der Steuererklärung Untätigkeitseinspruch einlegen können.
Jetzt nicht mehr.

Im Übrigen stimme ich Tomm998 zu.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Yantasat):
Habe Ende 2015 alle Steuerunterlagen fuer zurueckliegende Jahre eingereicht. Keine Nachfragen von FA. Der Bescheid kam im Feb. 2020. 4 Jahre spaeter.


Ich weiß ja, dass es langsame Finanzämter bzw. Bearbeiter gibt.
Aber die Geschichte kann ich mir so nicht vorstellen.
Da gibt es normalerweise auch noch so etwas wie Sachgebietsleiter und Controllingmaßnahmen.
Das wäre viel früher aufgefallen und es wäre auch viel früher etwas passiert.
IMO fehlt an der Geschichte noch etwas...

Zu den Zinsen haben meine Vorschreiber schon alles gesagt.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yantasat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

An der Geschichte fehlt nichts. Unterlagen Ende 2015 eingereicht, Steuerbescheid 2/2020. Mir geht es um die Bearbeitungsdauer 4 Jahre! Die Berechnung der Verzugszinsen sind grundsaetzlich ok. Aber auch fuer 4 Jahre Untaetigkeit? Das F A aeussert sich dazu nicht. Wenn Klage dann nur wegen Bearbeitungsdauer!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Sinnlos, die Rechtsprechung in dieser Frage ist gefestigt.
Vor der Klage kommt aber ohnehin erstmal das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Yantasat):
Mir geht es um die Bearbeitungsdauer 4 Jahre!


Gut, dann nehmen wir das mal als gegeben hin.
Nur interessehalber: Welches Bundesland? (Mein Tipp: Berlin oder NRW)

Ansonsten: Siehe Tom998

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Warum wurden Sie nicht bereits früher aktiv?
Weil die erwartete Nachzahlung noch Zeit hatte?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen