Guten Tag,
Wir sitzen jetzt seid Wochen an meiner Steuererklärung und kommen einfach nicht weiter.
Zur Sachlage: Meine 17 Jährige Tochter (Schülerin) ist wegen außerordentlicher Belastung und Psychischen Problemen in einer Wohngruppe untergebracht. Hier ist sie auch Wohnhaft gemeldet.
Zur Deckelung der Betreuungskosten bin ich nicht mehr Kindergeldberechtigt. Es wird von der Familienkasse direkt an den Träger gezahlt.
Zusätzlich zahle ich einkommensbeding monatlich 130 Euro an die Stadt / Fachbereich Jugendhilfe um die Kosten der Maßnahme zu deckeln.
Wie und was gebe ich bei der Steuererklärung an? Eigentlich bin ich ja nicht kindergeldberechtigt, sondern die Stadt. Muss ich mich trotzdem als Kindergeldberechtigt angeben, aber irgendwo angeben, dass das Kindergeld abweichend ist weil es nicht an mich gezahlt wird? Mich als Kindergeldberechtigt angeben als Eingang, aber als Ausgang wieder unter Unterhaltszahlungen?
Und wo trage ich ein, dass ich jeden Monat 130 Euro für die Betreuung an die Stadt zahle? Als Außerordentliche Belastung unter Heimunterbringung?
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.
Liebe Grüße
Kathi
Unterbringung des Kindes in einer Wohngruppe, Zahlung von Unterhalt und Kindergeld an die Stadt
23. März 2022
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Frage vom 23. März 2022 | 10:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterbringung des Kindes in einer Wohngruppe, Zahlung von Unterhalt und Kindergeld an die Stadt
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#1
Antwort vom 23. März 2022 | 11:17
Von
Status: Praktikant (750 Beiträge, 246x hilfreich)
Du bist weiterhin die Kindergeldberechtigte, auch wenn das Kindergeld an die Stadt abgezweigt wird.
Unterhalt für minderjährige Kinder kann man nicht von der Steuer absetzen.
Und jetzt?
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