Unterhalt + aussergewöhnliche Belastung

14. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
JensM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt + aussergewöhnliche Belastung

Liebes Forum,

wenn ich Unterhalt für meine Lebenspartnerin, mit der ich zusammen wohne und ein gemeinsames Kind (3 Jahre) habe, leiste, kann ich diese Ausgaben als aussergewöhnliche Belastungen deklarieren ?

Interessant in diesem Zusammenhang
http://www.steuerlex.de/mustermann/aktuell.html?i=j&no_body=&showaktuelles=52818

Liebe Grüsse
Jens

-- Editiert von JensM am 14.02.2005 16:19:22




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50022 Beiträge, 17525x hilfreich)

Der von Dir genannte Link trifft für Dich wahrscheinlich gar nicht zu, weil in dem Fall noch von dritter Seite (dem Vater) Unterhalt gezahlt wird und der Vater für seine Tochter noch Kindergeld erhält. In dem Fall ist das mindestens problematisch. Außerdem stammt der Fall aus 1993.

Solltest Du für Deine Lebenspartnerin alleine aufkommen, sieht es anders aus.

Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bist Du gesetzlich verpflichtet, Betreuungsunterhalt für die Mutter zu zahlen. Diesen kannst Du in jedem Fall als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Betrag von 7680€ im Jahr absetzen (§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG ).

Danach besteht die Möglichkeit der Geltendmachung des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung, wenn Sozialleistungen für Deine Lebensgefährtin aufgrund Deines Einkommens abgelehnt oder gekürzt werden (§ 33a Abs. 1 Satz 2 EStG ).

Sie sollte daher ALG II beantragen. Dies wird dann mit Hinweis auf Dein Einkommen abgelehnt. Mit so einem Ablehnungsbescheid kannst Du dann den Unterhalt auch weiterhin absetzen.

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