Hallo,
ein geschiedenes Ehepaar vereinbart einen Unterhaltsverzicht gegen eine Abfindungszahlung von 5.000 Euro. Kann der zahlende Partner diese 5.000 Euro steuerlich geltend machen, obwohl sie keinen Unterhalt darstellen?
Kann sich der andere Partner weigern, die Anlage U zu unterzeichnen, auch wenn er von negativen wirtschaftlichen Folgen freigestellt wird?
Unterhalt - Anlage U
4. Juli 2008
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Frage vom 4. Juli 2008 | 18:04
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 15x hilfreich)
Unterhalt - Anlage U
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#1
Antwort vom 4. Juli 2008 | 20:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
Auch so eine Abfindungszahlung gilt als Unterhalt.
Der Partner darf sich nicht weigern, die Anlage U zu unterschreiben, wenn er von den dadurch entstehenden steuerlichen Nachteilen freigestellt wird.
#2
Antwort vom 4. Juli 2008 | 21:41
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 15x hilfreich)
Danke für die Antwort!
Gibt es eine Verjährung für die Einreichung beim Finanzamt (Steuererklärung ist bereits gemacht, Stichtag zur Abgabe ist längst abgelaufen)?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#4
Antwort vom 6. Juli 2008 | 09:36
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 15x hilfreich)
Es geht um einen Bescheid aus 2005... kann man da noch eine Verlängerung bekommen??? Stichtag ist m.E. max. der 31.12.2007!!!
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#6
Antwort vom 6. Juli 2008 | 18:12
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 15x hilfreich)
Der sich zu unterschreiben Weigernde hat die Steuererklärung erledigt und den Bescheid schon erhalten, bei dem anderen ist es mir nicht bekannt.
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