Unterhalt absetzbar ?

8. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
mike63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt absetzbar ?

Hallo ein Bekannter hat mir gesagt ich solle agB Unterhalt nicht als Sonderausgaben !
§33qIIEStG
-> Mann => Ausgaben
-> Frau => kein Einkommen
is v.§2EStG
eintragen , nun ist es so das meine Frau Monatlich ein Taschengeld von 600 - 700 Euro bekommt dies Überweiße ich immer von meinem auf Ihr Konto (Nachweislich)achso ja wir leben auch zusammen haben zwei Kinder und ich bin alleine Erwerbstätig , kann ich dies nun wirklich als Unterhalt absetzen obwohl wir zusammen leben ?
Und wo muss ich dies Eintragen ?
MfG
mike

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
mike63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also doch eine falsch Aussage meines Bekannten . Nichts Verheiratete obwohl nachweis darlegbar ist über die Überweisungen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Wenn ihr verheiratet seit, könnt ihr euch bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen. Das bringt bei sehr hohem Einkommen (und davon gehe bei 600 € Taschengeld *wow* mal aus) sogar mehr als den Unterhalt nach § 33a EStG anzusetzen.

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-- Editiert am 08.10.2010 22:33

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