Hallo ein Bekannter hat mir gesagt ich solle agB Unterhalt nicht als Sonderausgaben !
§33qIIEStG
-> Mann => Ausgaben
-> Frau => kein Einkommen
is v.§2EStG
eintragen , nun ist es so das meine Frau Monatlich ein Taschengeld von 600 - 700 Euro bekommt dies Überweiße ich immer von meinem auf Ihr Konto (Nachweislich)achso ja wir leben auch zusammen haben zwei Kinder und ich bin alleine Erwerbstätig , kann ich dies nun wirklich als Unterhalt absetzen obwohl wir zusammen leben ?
Und wo muss ich dies Eintragen ?
MfG
mike
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Unterhalt absetzbar ?
8. Oktober 2010
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Frage vom 8. Oktober 2010 | 18:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt absetzbar ?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. Oktober 2010 | 21:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Also doch eine falsch Aussage meines Bekannten . Nichts Verheiratete obwohl nachweis darlegbar ist über die Überweisungen ?
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#3
Antwort vom 8. Oktober 2010 | 22:32
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
Wenn ihr verheiratet seit, könnt ihr euch bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen. Das bringt bei sehr hohem Einkommen (und davon gehe bei 600 € Taschengeld *wow* mal aus) sogar mehr als den Unterhalt nach § 33a EStG
anzusetzen.
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-- Editiert am 08.10.2010 22:33
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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