Unterhalt absetzen - muss meine Frau die Anlage U vom Finanzamt unterschreiben?

13. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sayity
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt absetzen - muss meine Frau die Anlage U vom Finanzamt unterschreiben?

Hallo,

lebe seit oktober 2007 getrennt von meiner frau. Im jahr 2008 habe ich an meine frau 4050 euro unterhalt gezahlt. Diese möchte ich aber jetzt steuerlich absetzen. Da meine frau 2008 in ausbildung war hat man mir gesagt das es auf jeden fall vorteilhaft für mich ist. Deswegen möchte ich wissen, wenn ich den unterhalt absetzen möchte muß meine frau die Anlage U vom Finanzamt unterschreiben. Was ist wenn sie das verweigert auch wenn ich zusichere ihre steuerliche nachzahlung übernehme ?
Wenn ich rechtliche schritte einleite wie wird das aussehen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zunächst einmal solltest Du prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung statt als Sonderausgabe abzusetzen.

Bei Abzug als außergweöhnliche Belastung ist das Ausfüllen der Anlage U durch die Ex nicht erforderlich. Jedoch ist der abziehbare Unterhalt dann auf 7.680€ abzügl. des Einkommens der Ehefrau begrenzt.

Wenn es für Dich dennoch günstiger ist, den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung abzuziehen, dann hast Du einen Rechtsanspruch gegen Deine Ex, dass sie die Anlage U unterschreibt, sofern Du ihr zusicherst, die steuerlichen nachteile auszugleichen. Wenn sie sich weigert, dann musst Du sie verklagen.

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#2
 Von 
sayity
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein freund hat gesagt es ist für mich günstiger wenn sie die anlage unterschreibt da sie ja fast keine ausgaben im jahr 2008 hatte durch die ausbildung. Da braucht sie nicht einmal nachzahlen und ich würde was rauskriegen.

Aber das was du gesagt hast hab ich jetzt nicht genau verstanden. 7680 € dann das jahreseinkommen von der frau abziehen und rest absetzen ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Als außergewöhnliche Belastung kann ein Unterhalt von bis zu 7.680€ pro Jahr abgesetzt werden. Dieser Unterhalt wird um das Einkommen und die Bezüge des Unterhaltsempfängers gekürzt. Als Bezüge ggelten alle Einnahmen, auch solche, die steuerfrei sind, wie z.B. ALG II oder BaFöG. Die Bezüge werden um einen Freibetrag von 624€ gekürzt, bevor sie von den 7.680€ abgezogen werden. Für Deine Ex wäre der Unterhalt dann steuerfrei.

Wenn Du den Unterhalt als Sonderausgaben absetzen willst, dann gilt ein Höchstbetrag von 13.805€ pro Jahr ohne dass Einkommen und Bezüge Deiner Ex angerechnet werden. Dafür benötigst Du dann aber die Unterschrift der Ex, weil sie den Unterhalt dann versteuern muss.

In beiden Fällen hast Du steuerliche Vorteile, die möglicherweise im konkreten Fall sogar gleich hoch sind. Dazu müsste man aber auch die Einünfte und Bezüge Deiner Frau kennen. Die dürfen in 2008 dann nicht höher als 4.254€ gewesen sein. Wenn Einkommen und Bezüge Deiner Ex höher sind, dann ist der Sonderausgabenabzug wahrscheinlich günstiger, jedenfalls dann, wenn bei Deiner Frau dadurch keine Steuern anfallen.

-- Editiert von hh am 14.02.2009 23:00

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#4
 Von 
sayity
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 2x hilfreich)

ich kann nur sagen wieviel sie netto letztes jahr bekommen hat. Januar 08 bis august 08 monatlich 490 € und september 08 bis dezember 08 monatlich 579 €

das macht gesamt netto jahreseinkommen 6236 €

Das heißt es ist sinnvoller, wenn sie die anlage U doch unterschreibt und ich als sonderausgaben absetzen kann. oder ?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ja, das ist richtig.

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