Hallo,
ich helfe einem Freund beim Verständnis seiner Steuererklärung. Der ist des Deutschen nicht ganz mächtig.
Er lebt geschieden, zahlt Unterhalt, in dem das Kindergeld verrechnet ist. Das Kind ist bei seiner Exfrau gemeldet, er sieht sie es am WE.
Nun stellt sich die Frage, ob besser Kindergeldbezug ist oder Absetzung des Unterhaltes. Beides geht meines Wissens nicht.
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Unterhalt absetzen vs. Kindergeld
10. Mai 2022
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Frage vom 10. Mai 2022 | 09:56
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt absetzen vs. Kindergeld
#1
Antwort vom 10. Mai 2022 | 10:25
Von
Status: Unbeschreiblich (50098 Beiträge, 17555x hilfreich)
Zitat :Nun stellt sich die Frage, ob besser Kindergeldbezug ist oder Absetzung des Unterhaltes. Beides geht meines Wissens nicht.
Da gibt es kein Wahlrecht. Wenn Anspruchauf Kindergeld besteht, dann kann der Kindesunterhalt steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Ob der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld ist, prüft das Finanzamt automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung.
Steuerlich absetzbar ist jedoch der nacheheliche Unerhalt, sofern er diesen neben dem Kindesunterhalt zahlt.
#2
Antwort vom 11. Mai 2022 | 11:24
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke.Zitat :Da gibt es kein Wahlrecht. Wenn Anspruchauf Kindergeld besteht, dann kann der Kindesunterhalt steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Kann man denn freiwillig auf Kindergeld verzichten, um eben den Unterhalt steuerpfl. geltend zu machen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Mai 2022 | 12:00
Von
Status: Lehrling (1458 Beiträge, 542x hilfreich)
Zitat :Kann man denn freiwillig auf Kindergeld verzichten, um eben den Unterhalt steuerpfl. geltend zu machen?
In der Theorie schon. Aber da hat die Mutter des Kindes zum einen ein Wörtchen mitzureden, und zum anderen müsste er dann ja die 219 € zusätzlich zu seinem derzeitigen Kindesunterhaltsbetrag zahlen.
Er darf ja nur die Hälfte abziehen, weil die Mutter das gesamte KG ausgezahlt bekommt. Will er das nicht mehr, muss er es eben ausgleichen. Ob sich das steuerlich wirklich lohnt, würde ich mal anzweifeln
#4
Antwort vom 11. Mai 2022 | 12:06
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich glaube, das ist hier die zentrale Frage. DAchte, vllt. gibt es da irgendwelche Grenzwerte wie z. B. Einkommen etc.Zitat :Ob sich das steuerlich wirklich lohnt, würde ich mal anzweifeln
#5
Antwort vom 11. Mai 2022 | 13:24
Von
Status: Unbeschreiblich (50098 Beiträge, 17555x hilfreich)
Zitat :Kann man denn freiwillig auf Kindergeld verzichten, um eben den Unterhalt steuerpfl. geltend zu machen?
Nein, da der Kindesunterhalt nur dann steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Es kommt nicht darauf an, ob der Anspruch auch geltend gemacht wird.
Wenn der Kindesunterhalt abziehbar wäre, dann kann das je nach Einkommensverhältnissen durchaus günstger sein. Das kommt dann zum Tragen, wenn das Kind sich nach Vollendung des 25. Lebensjahres noch in Ausbildung befindet.
#6
Antwort vom 11. Mai 2022 | 13:49
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 3x hilfreich)
Ja gut, das Kind ist erst 11 Jahre alt.Zitat :Das kommt dann zum Tragen, wenn das Kind sich nach Vollendung des 25. Lebensjahres noch in Ausbildung befindet.
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