Unterhalt an Kind

15. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Angelikas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an Kind

Das FA hat mir Unterhaltskosten,die ich an meinen Sohn zahlen mußte(lt.Bescheid von ARGE)nicht anerkannt,weil er Kindergeld bekommen hat.Das Kindergeld wurde ihm aber schon als Einkommen angerechnet.Wie kann das sein

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 347x hilfreich)

Der Unterhalt an bedürftige Personen wird steuerlich nur berücksichtigt soweit für die unterstützte Person niemand Anspruch auf Kindergeld/- freibetrag hat. (§ 33a EStG )
Das FA scheint also richtig gehandelt zu haben.

Warum Kindergeld Deinem Sohn als Einkommen angerechnet wird, kann ich nicht nachvollziehen. Bitte erkläre mal den Sachverhalt genau.

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#2
 Von 
Angelikas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Sohn hat im Jahr 2007 ALG II beantragt. Er wohnte in einer eigenen Wohnung und ich habe ihm darum das Kindergeld ausgezahlt, da er ja nicht mehr hauptsächlich von mir unterhalten wurde.
Dazu mußt ich mein Einkommen angeben. In dem Bescheid von der ARGE wurde dann das Kindergeld als Einkommen meines Sohnes angerechnet und ich zu einem Unterhalt verdonnert.
Wenn das FA rechtens gehandelt hat, wo liegt dann die Gerechtigkeit. Und wird es mir in diesem Jahr wieder so ergehen? Denn nun bekommt mein Soh BaföG und ich muß ihm laut diesem Bescheid wieder einen Unterhalt zahlen.

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 73x hilfreich)

Das Finanzamtamt hat die Besteuerungsgrundlagen richtig ermittelt und die darauf laut den Steuergesetzen festgelegten Steuern korrekt festgesetzt.

DAS nenne ich mal geRECHT!

Andere Behörden haben andere Gesetze, an die sich diese Behörden halten müssen. Diese werden in anderen Foren besprochen, z.B. in dem Forum "Sozialrecht und staatliche Leistungen"


-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#4
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 347x hilfreich)

Das wäre jetzt auch meine Antwort gewesen.

Soweit ich weiss, wird der unterhalt des Kindes auf seinen AG 2 Anspruch angerechnet.

scheint also auch hier zu stimmen, dass das AG 2 Geld gekürzt wurde.

Frag mal einen experten in einem anderen forum.

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