Hallo!
Ich würde gern Näheres erfahren hierzu:
Ich lebe mit meinem Freund zusammen. Er ist voll erwerbsgemindert und bekommt nur eine wirklich kleine Rente. Aufstockende Sozialhilfe wurde ihm verweigert mit Hinweis auf mein Einkommen, das für zwei reiche. Ich zahle außerdem für ihn sein Medikament, dessen Kostenübernahme die Krankenkasse abgelehnt hat. Wir bekommen noch etwas Wohngeld.
Ich habe die Medikamentenkosten in der Steuererklärung 23 geltend gemacht als außergewöhnliche Belastung.
Dies wurde abgelehnt weil es keine medizinische Notwendigkeit gebe.
Nun, das lassen wir uns jetzt ärztlich bescheinigen (ich hatte Rezepte und Apothekenrechnungen schon vorgelegt) und ich werde in Widerspruch zu dem Steuerbescheid gehen.
Ich hatte in der Steuererklärung gar nicht geltend gemacht, wie hoch meine sonstigen Aufwendungen für ihn sind, weil wir so auch nicht leben - ich gebe ihm einfach Geld wenn seins alle ist bzw zahle sonst alles. Die Ablehnung durchs Sozialamt hatte ich vorgelegt.
ich denke, ich muß das alles genauer machen. Meine Fragen sind daher:
1. Wie genau berechne ich diesen Unterhalt: Alle Haushaltskosten geteilt durch 2?
Muß ich mich analog zur Berechnung durch das Sozialamt daran halten, daß er durch meine Unterstützung auf Sozialhilfeniveau kommt?
Oder ist vielmehr diese "Opfergrenze" maßgeblich als Obergrenze?
2. Verstehe ich es richtig, daß die Medikamentenkosten Krankheitskosten sind und als "allgemeine außergewöhnliche Belastung" gelten, die Unterhaltszahlung hingegen als "besondere außergewöhnliche Belastung" ? Weswegen bei ersterer die zumutbare Belastung angewendet wird, bei zweiterer jedoch nicht?
3. zählt er überhaupt als "Angehöriger"?
4. Verstehe ich richtig daß ab 1.1.25 finanzielle Unterstützung Bedürftiger nur durch Banküberweisungen nachgewiesen werden kann/muß?
Ganz herzlichen Dank schonmal, ich bin echt überfordert mit diesem Mist, nachdem ich mich ein Jahr mit der Pflegekasse rumgeschlagen habe und er endlich einen Pflegegrad hat (für ab 2024, d.h. den Pauschbetrag kann ich dann erst geltend machen), kommt nun das hinterher... liebe Grüße
-- Editiert von User am 10. April 2025 07:49
Unterhalt an bedürftige Angehörige - Steuerbescheid 2023
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Zitat1. Wie genau berechne ich diesen Unterhalt: :
Da braucht man nichts berechnen. Bei einem gemeinsamen Haushalt wird davon ausgegangen, dass das Einkommen des Partners auf den Grundfreibetrag aufgestockt wird. Da schlägt man dann noch 624€ drauf, damit auch der Freibetrag des Einkommens des Bedürftigen abgedeckt ist.
Zitat2. Verstehe ich es richtig, daß die Medikamentenkosten Krankheitskosten sind und als "allgemeine außergewöhnliche Belastung" gelten, die Unterhaltszahlung hingegen als "besondere außergewöhnliche Belastung" ? Weswegen bei ersterer die zumutbare Belastung angewendet wird, bei zweiterer jedoch nicht? :
Richtig
Zitat3. zählt er überhaupt als "Angehöriger"? :
Nein, er gilt aber als gleichgestellte Person, da ihm die Sozialhilfe wegen Deines Einkommens gemindert wurde.
Zitat4. Verstehe ich richtig daß ab 1.1.25 finanzielle Unterstützung Bedürftiger nur durch Banküberweisungen nachgewiesen werden kann/muß? :
Bei Geldzahlungen.
Innerhalb eines gemeinsamen Haushaltes erfolgt die leistung von Unterhalt aber im Regelfall durch Gewährung von Naturalien.
Hallo @hh und vielen lieben Dank für die Antwort!! Sorry daß ich jetzt erst zum Antworten komme. Zwischen Arbeit und Pflege und etwas Erholung ist immer nie richtig Zeit.
Ich wollte auch eigentlich zu einem Lohnsteuerhilfeverein, um mir Hilfe zu holen. Leider, da ich in dem Jahr 23 ein Nebengewerbe begonnen habe, haben sie mich abgelehnt. Doch ich muß auf jeden Fall vermeiden diese 300 Euro ans Finanzamt nachzuzahlen, die sie jetzt von mir fordern. Daher bin ich in diesem Forum.
Zu 1.
ich hatte in der Steuererklärung angegeben daß ich für alle über seine Rente hinausgehenden Kosten aufkomme, und eben auch für das Medikament.
Offensichtlich wurde das bis auf die Negativantwort zum Medikament gar nicht berücksichtigt? Denn das folgende ist alles was dazu im Bescheid steht: https://pixshare.de/Eteajq
Wie genau soll ich es denn im Widerspruch formulieren, und was hat es mit dem Grundfreibetrag auf sich? Ich hatte die Ablehnung vom Sozialamt ja schon mitgeschickt.
Weitere Fragen die ich noch hätte...
2. Ich wollte die Kosten meiner im Vorjahr beendeten rechtlichen Betreuung ebenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzen, die ich in Raten abzahlte. Dies wurde offensichtlich nicht berücksichtigt. Geht da wirklich nichts?
3. Beim Pauschbetrag steht folgendes: https://pixshare.de/Etf9Rq
Es wurden also "nur" 1.230,- abgezogen. Was hat es mit den weiter aufgeführten Minusbeträgen -431,- etc auf sich, die wurden ja nicht abgezogen?
Vielen Dank fürs Lesen!
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Zitatich hatte in der Steuererklärung angegeben daß ich für alle über seine Rente hinausgehenden Kosten aufkomme, :
Man muss schon einen Betrag in die Anlage Unterhalt eintragen. Wurde die Anlage Unterhalt überhaupt ausgefüllt.
Zitatund eben auch für das Medikament. :
Warum wurden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen?
ZitatDenn das folgende ist alles was dazu im Bescheid steht: https://pixshare.de/Eteajq :
In den Erläuterungen steht nichts dazu?
ZitatIch wollte die Kosten meiner im Vorjahr beendeten rechtlichen Betreuung ebenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzen, die ich in Raten abzahlte. :
Welche Kosten einer rechtlichen Betreuung?
ZitatEs wurden also "nur" 1.230,- abgezogen. Was hat es mit den weiter aufgeführten Minusbeträgen -431,- etc auf sich, die wurden ja nicht abgezogen? :
Es wird entweder der Pauschbetrag in Höhe von 1.230€ abgezogen oder die tatsächlichen Werbungskosten. Der Pauschbetrag ist in diesem Fall höher.
Hallo@hh,
danke Dir vielmals für die Antworten!!
ZitatMan muss schon einen Betrag in die Anlage Unterhalt eintragen. Wurde die Anlage Unterhalt überhaupt ausgefüllt. :
-- Ja, ich habe eben im Übertragungsprotokoll nachgeschaut, da sind alle Angaben in der "Anlage Unterhalt Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen" und da habe ich auch einen Betrag eingegeben.
Das ist echt merkwürdig denn mir fällt gerade ein, daß mich das Finanzamt, als es nach Eingang meiner Erklärung diverse Belege anforderte, auch aufforderte die "Anlage U" auszufüllen. Dabei lag die doch schon vor. Ich habe es auch nicht nochmal gemacht.
ZitatWarum wurden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen? :
-- Um das zu verstehen muß man wissen daß bei medizinischem Cannabis eine sehr hohe Ablehnungsquote durch die Kassen besteht. Sie greifen nach jedem Strohhalm um ein wertvolles Medikament ins Abseits zu schieben. Angeblich sei es bei seinen Diagnosen kontraindiziert. Das sieht die verschreibende Ärztin anders und mein Freund auch, dem es extrem gut hilft.
Bei Interesse gern hier reinhören: https://www.aerztezeitung.de/Podcasts/Wie-laeufts-inzwischen-mit-Cannabis-auf-Kassenrezept-Professor-Gottschling-451520.html
ZitatIn den Erläuterungen steht nichts dazu? :
-- Doch "Die Unterhaltsleistungen bzw. die Aufwendungen für die Medikamente konnten nicht anerkannt werden, da die Medikamente nicht medizinisch begründet sind."
Nun ja, die Ärztin würde es ja nicht verschreiben ohne medizinische Begründung. Sie hat uns nun ein Schreiben darüber verfaßt daß eine fehlende Kostenübernahme nicht eine fehlende medizinische Begründung darstelle.
Und wie ich von vielen Cannabispatienten höre, akzeptieren die Finanzämter es meist als außergewöhnliche Belastung, wenn man, wie ich, die Ablehnung der Kostenübernahme vorlegt.
ZitatWelche Kosten einer rechtlichen Betreuung? :
-- ich hatte vor paar Jahren aus gesundheitlichen Gründen für ca 12 Monate eine rechtliche Betreuung und mußte die Kosten dafür selbst zahlen. Hatte Ratenzahlung vereinbart. Die 12 Monatsraten von 23 habe ich in meiner Steuererklärung angegeben, ebenfalls als außergewöhnliche Belastung. Darauf wurde nicht eingegangen und auch nicht in den Erläuterungen.
ZitatEs wird entweder der Pauschbetrag in Höhe von 1.230€ abgezogen oder die tatsächlichen Werbungskosten. Der Pauschbetrag ist in diesem Fall höher. :
-- ah danke, jetzt verstehe ich!
Liebe Grüße
-- Editiert von User am 17. April 2025 19:47
Zitatauch aufforderte die "Anlage U" auszufüllen. Dabei lag die doch schon vor. :
Anlage U und Anlage Unterhalt sind verschiedene Formulare. Welches Formular wurde tatsächlich verwendet?
Zum Unterhalt und den übrigen Dingen Einspruch einlegen mit den schon von Dir vorgebrachten Begründungen.
ZitatAnlage U und Anlage Unterhalt sind verschiedene Formulare. Welches Formular wurde tatsächlich verwendet? :
-- Oh! Stimmt ich hatte mir Anlage U angesehen als das Finanzamt mich aufforderte es auszufüllen. Dann stand da es gehe um geschiedene oder getrennte Partner, und das trifft ja nicht zu. Sondern es geht um Bedürftigkeit. Daher hatte ich ja bereits Anlage Unterhalt ausgefüllt... https://pixshare.de/ESgOUK
ZitatZum Unterhalt und den übrigen Dingen Einspruch einlegen mit den schon von Dir vorgebrachten Begründungen. :
Auf jeden Fall! Vielleicht kommt mir da noch eine Frage auf, dann würde ich mich nochmal melden

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