Unterhalt an bedürftige Angehörige - Steuerbescheid 2023

10. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
go712098-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an bedürftige Angehörige - Steuerbescheid 2023

Hallo!
Ich würde gern Näheres erfahren hierzu:
Ich lebe mit meinem Freund zusammen. Er ist voll erwerbsgemindert und bekommt nur eine wirklich kleine Rente. Aufstockende Sozialhilfe wurde ihm verweigert mit Hinweis auf mein Einkommen, das für zwei reiche. Ich zahle außerdem für ihn sein Medikament, dessen Kostenübernahme die Krankenkasse abgelehnt hat. Wir bekommen noch etwas Wohngeld.

Ich habe die Medikamentenkosten in der Steuererklärung 23 geltend gemacht als außergewöhnliche Belastung.
Dies wurde abgelehnt weil es keine medizinische Notwendigkeit gebe.
Nun, das lassen wir uns jetzt ärztlich bescheinigen (ich hatte Rezepte und Apothekenrechnungen schon vorgelegt) und ich werde in Widerspruch zu dem Steuerbescheid gehen.

Ich hatte in der Steuererklärung gar nicht geltend gemacht, wie hoch meine sonstigen Aufwendungen für ihn sind, weil wir so auch nicht leben - ich gebe ihm einfach Geld wenn seins alle ist bzw zahle sonst alles. Die Ablehnung durchs Sozialamt hatte ich vorgelegt.

ich denke, ich muß das alles genauer machen. Meine Fragen sind daher:
1. Wie genau berechne ich diesen Unterhalt: Alle Haushaltskosten geteilt durch 2?
Muß ich mich analog zur Berechnung durch das Sozialamt daran halten, daß er durch meine Unterstützung auf Sozialhilfeniveau kommt?
Oder ist vielmehr diese "Opfergrenze" maßgeblich als Obergrenze?

2. Verstehe ich es richtig, daß die Medikamentenkosten Krankheitskosten sind und als "allgemeine außergewöhnliche Belastung" gelten, die Unterhaltszahlung hingegen als "besondere außergewöhnliche Belastung" ? Weswegen bei ersterer die zumutbare Belastung angewendet wird, bei zweiterer jedoch nicht?

3. zählt er überhaupt als "Angehöriger"?

4. Verstehe ich richtig daß ab 1.1.25 finanzielle Unterstützung Bedürftiger nur durch Banküberweisungen nachgewiesen werden kann/muß?

Ganz herzlichen Dank schonmal, ich bin echt überfordert mit diesem Mist, nachdem ich mich ein Jahr mit der Pflegekasse rumgeschlagen habe und er endlich einen Pflegegrad hat (für ab 2024, d.h. den Pauschbetrag kann ich dann erst geltend machen), kommt nun das hinterher... liebe Grüße



-- Editiert von User am 10. April 2025 07:49

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Zitat (von go712098-50):
1. Wie genau berechne ich diesen Unterhalt:

Da braucht man nichts berechnen. Bei einem gemeinsamen Haushalt wird davon ausgegangen, dass das Einkommen des Partners auf den Grundfreibetrag aufgestockt wird. Da schlägt man dann noch 624€ drauf, damit auch der Freibetrag des Einkommens des Bedürftigen abgedeckt ist.

Zitat (von go712098-50):
2. Verstehe ich es richtig, daß die Medikamentenkosten Krankheitskosten sind und als "allgemeine außergewöhnliche Belastung" gelten, die Unterhaltszahlung hingegen als "besondere außergewöhnliche Belastung" ? Weswegen bei ersterer die zumutbare Belastung angewendet wird, bei zweiterer jedoch nicht?

Richtig

Zitat (von go712098-50):
3. zählt er überhaupt als "Angehöriger"?

Nein, er gilt aber als gleichgestellte Person, da ihm die Sozialhilfe wegen Deines Einkommens gemindert wurde.

Zitat (von go712098-50):
4. Verstehe ich richtig daß ab 1.1.25 finanzielle Unterstützung Bedürftiger nur durch Banküberweisungen nachgewiesen werden kann/muß?

Bei Geldzahlungen.
Innerhalb eines gemeinsamen Haushaltes erfolgt die leistung von Unterhalt aber im Regelfall durch Gewährung von Naturalien.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go712098-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @hh und vielen lieben Dank für die Antwort!! Sorry daß ich jetzt erst zum Antworten komme. Zwischen Arbeit und Pflege und etwas Erholung ist immer nie richtig Zeit.

Ich wollte auch eigentlich zu einem Lohnsteuerhilfeverein, um mir Hilfe zu holen. Leider, da ich in dem Jahr 23 ein Nebengewerbe begonnen habe, haben sie mich abgelehnt. Doch ich muß auf jeden Fall vermeiden diese 300 Euro ans Finanzamt nachzuzahlen, die sie jetzt von mir fordern. Daher bin ich in diesem Forum.

Zu 1.
ich hatte in der Steuererklärung angegeben daß ich für alle über seine Rente hinausgehenden Kosten aufkomme, und eben auch für das Medikament.
Offensichtlich wurde das bis auf die Negativantwort zum Medikament gar nicht berücksichtigt? Denn das folgende ist alles was dazu im Bescheid steht: https://pixshare.de/Eteajq
Wie genau soll ich es denn im Widerspruch formulieren, und was hat es mit dem Grundfreibetrag auf sich? Ich hatte die Ablehnung vom Sozialamt ja schon mitgeschickt.

Weitere Fragen die ich noch hätte...
2. Ich wollte die Kosten meiner im Vorjahr beendeten rechtlichen Betreuung ebenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzen, die ich in Raten abzahlte. Dies wurde offensichtlich nicht berücksichtigt. Geht da wirklich nichts?

3. Beim Pauschbetrag steht folgendes: https://pixshare.de/Etf9Rq
Es wurden also "nur" 1.230,- abgezogen. Was hat es mit den weiter aufgeführten Minusbeträgen -431,- etc auf sich, die wurden ja nicht abgezogen?

Vielen Dank fürs Lesen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Zitat (von go712098-50):
ich hatte in der Steuererklärung angegeben daß ich für alle über seine Rente hinausgehenden Kosten aufkomme,

Man muss schon einen Betrag in die Anlage Unterhalt eintragen. Wurde die Anlage Unterhalt überhaupt ausgefüllt.

Zitat (von go712098-50):
und eben auch für das Medikament.

Warum wurden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen?

Zitat (von go712098-50):
Denn das folgende ist alles was dazu im Bescheid steht: https://pixshare.de/Eteajq

In den Erläuterungen steht nichts dazu?

Zitat (von go712098-50):
Ich wollte die Kosten meiner im Vorjahr beendeten rechtlichen Betreuung ebenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzen, die ich in Raten abzahlte.

Welche Kosten einer rechtlichen Betreuung?

Zitat (von go712098-50):
Es wurden also "nur" 1.230,- abgezogen. Was hat es mit den weiter aufgeführten Minusbeträgen -431,- etc auf sich, die wurden ja nicht abgezogen?

Es wird entweder der Pauschbetrag in Höhe von 1.230€ abgezogen oder die tatsächlichen Werbungskosten. Der Pauschbetrag ist in diesem Fall höher.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go712098-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo@hh,
danke Dir vielmals für die Antworten!!


Zitat (von hh):
Man muss schon einen Betrag in die Anlage Unterhalt eintragen. Wurde die Anlage Unterhalt überhaupt ausgefüllt.

-- Ja, ich habe eben im Übertragungsprotokoll nachgeschaut, da sind alle Angaben in der "Anlage Unterhalt Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen" und da habe ich auch einen Betrag eingegeben.

Das ist echt merkwürdig denn mir fällt gerade ein, daß mich das Finanzamt, als es nach Eingang meiner Erklärung diverse Belege anforderte, auch aufforderte die "Anlage U" auszufüllen. Dabei lag die doch schon vor. Ich habe es auch nicht nochmal gemacht.


Zitat (von hh):
Warum wurden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen?

-- Um das zu verstehen muß man wissen daß bei medizinischem Cannabis eine sehr hohe Ablehnungsquote durch die Kassen besteht. Sie greifen nach jedem Strohhalm um ein wertvolles Medikament ins Abseits zu schieben. Angeblich sei es bei seinen Diagnosen kontraindiziert. Das sieht die verschreibende Ärztin anders und mein Freund auch, dem es extrem gut hilft.
Bei Interesse gern hier reinhören: https://www.aerztezeitung.de/Podcasts/Wie-laeufts-inzwischen-mit-Cannabis-auf-Kassenrezept-Professor-Gottschling-451520.html


Zitat (von hh):
In den Erläuterungen steht nichts dazu?

-- Doch "Die Unterhaltsleistungen bzw. die Aufwendungen für die Medikamente konnten nicht anerkannt werden, da die Medikamente nicht medizinisch begründet sind."
Nun ja, die Ärztin würde es ja nicht verschreiben ohne medizinische Begründung. Sie hat uns nun ein Schreiben darüber verfaßt daß eine fehlende Kostenübernahme nicht eine fehlende medizinische Begründung darstelle.
Und wie ich von vielen Cannabispatienten höre, akzeptieren die Finanzämter es meist als außergewöhnliche Belastung, wenn man, wie ich, die Ablehnung der Kostenübernahme vorlegt.


Zitat (von hh):
Welche Kosten einer rechtlichen Betreuung?

-- ich hatte vor paar Jahren aus gesundheitlichen Gründen für ca 12 Monate eine rechtliche Betreuung und mußte die Kosten dafür selbst zahlen. Hatte Ratenzahlung vereinbart. Die 12 Monatsraten von 23 habe ich in meiner Steuererklärung angegeben, ebenfalls als außergewöhnliche Belastung. Darauf wurde nicht eingegangen und auch nicht in den Erläuterungen.


Zitat (von hh):
Es wird entweder der Pauschbetrag in Höhe von 1.230€ abgezogen oder die tatsächlichen Werbungskosten. Der Pauschbetrag ist in diesem Fall höher.

-- ah danke, jetzt verstehe ich!

Liebe Grüße

-- Editiert von User am 17. April 2025 19:47

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Zitat (von go712098-50):
auch aufforderte die "Anlage U" auszufüllen. Dabei lag die doch schon vor.

Anlage U und Anlage Unterhalt sind verschiedene Formulare. Welches Formular wurde tatsächlich verwendet?

Zum Unterhalt und den übrigen Dingen Einspruch einlegen mit den schon von Dir vorgebrachten Begründungen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go712098-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Anlage U und Anlage Unterhalt sind verschiedene Formulare. Welches Formular wurde tatsächlich verwendet?


-- Oh! Stimmt ich hatte mir Anlage U angesehen als das Finanzamt mich aufforderte es auszufüllen. Dann stand da es gehe um geschiedene oder getrennte Partner, und das trifft ja nicht zu. Sondern es geht um Bedürftigkeit. Daher hatte ich ja bereits Anlage Unterhalt ausgefüllt... https://pixshare.de/ESgOUK

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go712098-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zum Unterhalt und den übrigen Dingen Einspruch einlegen mit den schon von Dir vorgebrachten Begründungen.


Auf jeden Fall! Vielleicht kommt mir da noch eine Frage auf, dann würde ich mich nochmal melden :???:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.303 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.585 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen