Unterhalt an meine Frau -Steuererklärung

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
spatzilein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an meine Frau -Steuererklärung

Hallo,

ich Studiere momentan und arbeite nebenbei Vollzeit. Meine Frau ist in einer Schulischen Ausbildung und verdient somit zur Zeit kein Geld, sie erhält lediglich ihr Kindergeld da sie unter 27 ist. Da sie kein Gehalt erhält und leider weder Wohngeld noch Unterstützung vom Amt erhält zahle ich die Miete alleine. Wir sind nun seid dem 01.07.17 verheiratet und ich frage mich, ob ich dieses Zusätzliche Geld von der Steuer anteilig absetzten kann. Im Internet finde ich nur Beispiele wie man zum Beispiel unterstützende Zahlungen für die Miete bei Ex-Partner, Onkel, Eltern und Großeltern absetzten kann, wenn diese zum Beispiel im selben Haus/Wohnung wohnen. Meine Frau und ich wohnen zusammen, ist das somit auch irgendwie möglich?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße

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3 Antworten
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#2
 Von 
spatzilein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
Sie bekommen für das ganze Jahr 2017 die sog.Ehegattenveranlagung also Splitting, da wird der Ehegatte berücksichtigt.
Für 2017 Steuererklärung einreichen und auch die Kosten für die Ausbildung der Ehefrau angeben- als WK bei Zweitausbildung oder als Sonderausgabe bei Erstausbildung.
E.


Vielen Dank für die rasche Antwort! Welches Formular muss ich dazu ausfüllen und ist hierbei etwas zu beachten? Gibt es ein Sonderformular wo ich die Weiterbildungskosten meiner Frau aufführen kann? Gilt dies für den Zeitraum ab dem 01.07.17 da wir da geheiratet haben, oder für das ganze Jahr, da sie schon vor unserer Ehe bei mir gewohnt hat?

Kann ich auch die kosten des Monatstickets sowie Ihren Laptop, den Sie sich für die Ausbildung während unserer Ehe angeschafft, hat von der Steuer absetzten?

Viele Grüße!

-- Editiert von spatzilein am 09.04.2018 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Welches Formular muss ich dazu ausfüllen und ist hierbei etwas zu beachten?


Es wird das ganz normale Steuerformular verwendet und darin Deine Frau als Ehefrau eingetragen. In Zeile 24 dann ein Kreuz bei Zusammenveranlagung machen.

Die Zusammenveranlagung gilt für das gesamte Jahr unabhängig davon, ob Ihr vor der Hochzeit schon zusammen gewohnt habt.

Was verstehst Du unter schulischer Ausbildung? Wenn sie z.B. Abitur macht, dann kannst Du nichts absetzen. Wenn es sich um eine Berufsausbildung handelt, dann kannst Du die Kosten Deiner Frau als Sonderausgaben absetzen. Einzutragen ist die Summe auf Seite 2 in Zeile 44 des Mantelbogens. Auf einem gesonderten Blatt solltest Du dann erläutern, wie Du auf den Betrag gekommen bist.

Fahrtkosten, Laptop usw. können dabei nach den gleichen Regeln abgesetzt werden wie bei einem Arbeitnehmer.
Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte => Entfernungspauschale
Laptop => Je nach Höhe der Anschaffungskosten sofort oder über 3 Jahre abzuschreiben

0x Hilfreiche Antwort

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