Was machen Leute, die kinderlos, nicht verheiratet sind und beide noch Studenten im Erststudium sind?
Er hat Einkommen, sie nicht.
Wie kann er dann den Unterhalt und die Bildungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Bei der ARGE sei sie nicht anspruchsgerechtigt (Student).
Beim Sozialamt sagt man ihr in etwas dasselbe.
Unterhalt für Freundin absetzen (wir=Studenten)
Sie hat einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern. Warum wird der nicht geltend gemacht?
Freiwillige Unterhaltszahlungen an Deine Freundin kannst Du nicht geltend machen.
--- editiert vom Admin
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Sind keine Eltern mehr vorhanden oder sind die selbst beim Stützeverein, dann könnten die folgenden Regelungen interessant sein zu wissen:
Aber eigentlich müsste sie in so einem Fall BaFöG bekommen, so dass dann die genannten Regelungen des Bundesfinanzministeriums auch nicht zutreffen.
Der Fragesteller sollte daher etwas näher erläutern, warum er überhaupt Unterhalt an seine Freundin leistet.
Danke euch für die Antworten!
Es ist so, dass sie bereits über die Regelstudienzeit hinaus studiert, demnach also studiengebührenpflichtige Langzeitstudi ist.
Die Eltern leben in Scheidung und wollen/können nicht zahlen und verweisen auf die lange Studienzeit.
(IMO mit Recht - oder müssen Eltern zwangsweise die Ausbildung zahlen, bis der Sprößling das Rentenalter erreicht?)
'Er' zahlt den Unterhalt, weil sie nunmal in eheähnlicher Partnerschaft zusammenleben, möchte aber zumindest ihre Ausbildungskosten, die er mitzahlt, steuerlich absetzen können.
Muss er jetzt erst sie dazu bringen, die Eltern auf Unterhalt zu verklagen, damit ein Gericht feststellt, dass sie als Langzeitstudentin keinen Anspruch mehr hat, so dass sich nun endlich die Bundesag f- Arbeit zuständig erklärt und dann endlich einen Ablehnungsbescheid ausstellt, mit dem er dann endlich die Kosten absetzen kann?
Müsste er das so machen, oder gibt es eine sinnvolle Ablürzung? Oder geht das generell nicht?
Wir haben hier deshalb mehrere Rückfragen gestellt, weil es schon in Einzelfällen möglich ist, dass der Unterhalt in solchen Fällen steuerlich absetzbar ist.
Voraussetzung ist aber, dass
- die Eltern nicht in der Lage oder verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen
- dem Grunde nach kein BaFöG-Anspruch besteht (nicht weil die Eltern ein zu hohes Einkommen haben)
- dem Grunde nach zwar ein Sozialhilfe- oder Hartz IV-Anspruch beteht, dieser jedoch aufgrund Deines Einkommens nicht geltend gemacht werden kann
Zu den Unterhaltszahlungen musst Du daher gesetzlich verpflichtet sein oder sie müssen zwangsläufig sein. Der Hinweis, dass die Unterhaltsforderung zu umständlich ist (weil mit einer Klage verbunden), reicht nicht aus.
Ja, das verstehe ich.
Insbesondere sind ja die Punkte 1 und daraus resultierend Punkt 3 betroffen.
Da ich nichts habe finden können: gibt es eine Referenz in der Rechtsprechung, nach der festgestellt wurde, wie lange Eltern Unterhalt für Studenten zahlen müssen?
Angenommen, es gibt solch eine (höchstrichterliche) Entscheidung. Muss man sie dann, damit sie für einen gültig ist, in jedem Fall einklagen - wo doch das Resultat offensichtlich ist?
(Gerichte haben sicherlich besseres zu tun als solche überflüssigen Verfahren durchzufechten).
Hoffe, dass ich niemanden nerve mit meiner Fragerei. Auf jeden Fall danke ich euch für eure Meinungen und Infos zum Thema!
-- Editiert von kheg am 30.08.2006 15:49:36
Ob die Eltern noch zur Zahlung von unterhalt verpflichtet sind, hängt von verschiedenen faktoren ab und ist wohl auch eher eine Frage des Familienrechtes.
Wo da die genauen Grenzen liegen kann ich leider nicht sagen. Da müsstest Du schon selbst nach googeln oder hier im Familienrecht nachfragen.
Ich nehme aber nicht an, dass das Finanzamt verlangt, dass eine von vorneherein aussichtslose Klage geführt wird.
Und jetzt?
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