Ich lebe mit meiner Verlobten (Russin) zusammen in einem Haushalt in Deutschland. Kann ich die entstandenen Ausgaben für Ihren Unterhalt als Unterhaltskosten an bedürftige Personen steuerlich gelten machen?
Meine Verlobte hat kein eigenes Einkommen und besucht eine Sprachschule im Rahmen eines Visums zum Spracherwerb mit anschließendem Studium. Ich habe für das Visum eine Verpflichtungserklärung abgegeben.
Danke für alle Tipps!
Unterhalt für EU-Ausländerin in eheähnlicher Gemeinschaft steuerlich absetzbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Unterhalt kannst Du dann geltend machen, wenn Deine Freundin alleine aufgrund Deines Einkommens keine Sozialleistungen erhält. Würde sie sowieso keine Sozialleistungen erhalten, kannst Du keinen Unterhalt geltend machen. In Deinem Fall tippe ich auf Letzteres.
Danke für die Antwort! Ich habe recherchiert und leider keine Informationen zu einem Rechtsanspruch auf einer Form von Sozialleistungen finden können. Schade, wären ca. 4.000 Euro Steuer-Erstattungen gewesen.
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Danke für die Antwort! Ich habe recherchiert und leider keine Informationen zu einem Rechtsanspruch auf einer Form von Sozialleistungen finden können. Schade, wären ca. 4.000 Euro Steuer-Erstattungen gewesen. Ganz einfach - sie hat keinen.
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