Unterhalt für EU-Ausländerin in eheähnlicher Gemeinschaft steuerlich absetzbar?

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
sir_edward
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt für EU-Ausländerin in eheähnlicher Gemeinschaft steuerlich absetzbar?

Ich lebe mit meiner Verlobten (Russin) zusammen in einem Haushalt in Deutschland. Kann ich die entstandenen Ausgaben für Ihren Unterhalt als Unterhaltskosten an bedürftige Personen steuerlich gelten machen?

Meine Verlobte hat kein eigenes Einkommen und besucht eine Sprachschule im Rahmen eines Visums zum Spracherwerb mit anschließendem Studium. Ich habe für das Visum eine Verpflichtungserklärung abgegeben.

Danke für alle Tipps!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50112 Beiträge, 17558x hilfreich)

Unterhalt kannst Du dann geltend machen, wenn Deine Freundin alleine aufgrund Deines Einkommens keine Sozialleistungen erhält. Würde sie sowieso keine Sozialleistungen erhalten, kannst Du keinen Unterhalt geltend machen. In Deinem Fall tippe ich auf Letzteres.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sir_edward
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort! Ich habe recherchiert und leider keine Informationen zu einem Rechtsanspruch auf einer Form von Sozialleistungen finden können. Schade, wären ca. 4.000 Euro Steuer-Erstattungen gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3497x hilfreich)

https://www.anwalt-onlineservice.de/aos/steuerrecht_steuervorteile_fuer_eheaehnliche_lebensgemeinschaften_317.fra

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Danke für die Antwort! Ich habe recherchiert und leider keine Informationen zu einem Rechtsanspruch auf einer Form von Sozialleistungen finden können. Schade, wären ca. 4.000 Euro Steuer-Erstattungen gewesen. Ganz einfach - sie hat keinen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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