Unterhalt für Mutter an Landratsamt absetzbar??

29. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
MichaWu
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhalt für Mutter an Landratsamt absetzbar??

Hallo,

ich hab mal ne Frage. Kann ich den Betrag (100.-€/mtl) den ich an das Landratsamt monatlich abbezahle in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Die Mutter meines Kindes (waren nicht verheiratet) hatte damals Gelder beim Landratsamt beantragt und dieses hat nun mit gegenseitger Vereinbarung der Rückzahlung von moantlich 100.-€ das Geld zur Hälfte von mir zurückgefordert.

Über Infos wäre ich sehr dankbar.

MfG
Alex

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Wenn es sich ursprünglich um Unterhalt für Deine Kinder gehandelt hat, dann ist eine Absetzbarkeit nicht möglich, da die Steuervorteile bereits durch Kindergeld und Kinderfreibetrag gewährt werden.

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#2
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Landratsamt = Jugendamt = Unterhaltsvorschuss?

Wäre jedenfalls sehr wahrscheinlich, da ich nicht wüsste was die Mutter sonst beantragt haben könnte.

Dann kannst du den Unterhalt nicht steuerlch geltend machen, da es kine Unterhalt für die Mutter war, sondern für das Kind.

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#3
 Von 
MichaWu
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein es hat nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun, dieser wurde vom 1. Tage an für das Kind regelmäßig bezahlt. Es handelt sich dabei um den Unterhalt für die Mutter.

Sorry, nicht das Landratsamt hat diesen Betrag gefordert, sondern die Agentur für Arbeit. Dabei geht es um Leistungen nach dem SGB II, die die Mutter damals für sich beantragt hat.

Diesen Betrag musste ich dann mtl. mit 100.-€ an die Agentur für Arbeit zurückzahlen.

Kann ich diesen Betrag steuerlich geltend machen?

Gruß
Alex

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#4
 Von 
MichaWu
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann das keiner beantworten??

Würde gerne meine ESt-Erkl. fertig machen,
aber dieses Punkt ist noch offen...

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Der Unterhalt für die Mutter kann als "Unterhalt für bedürftige Personen" als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dafür muss die Anlage Unterhalt ausgefüllt werden. Außerdem muss im Mantelbogen auf Seite 3 (Zeile 67) angegeben werden, dass eine Anlage Unterhalt abgegeben wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichaWu
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 5x hilfreich)

Muss die Person, in diesem Fall die Mutter, die Leistungen nach SGB II damals bei der Agentur für Arbeit beantragt hat, diesem Eintrag in meiner St-Erklärung zustimmen? Ich werde bei WISO immer nach der Steuernummer des Unterhaltsempfängers gefragt.
Jedoch bekommt die Mutter ja keinen Unterhalt mehr, es geht ja nur noch um die Zahlungen die ich an die Agentur für Arbeit zurückzahlen muss. Diese würde ich gerne irgendwie geltend machen.
Und das waren für das Jahr 2010 1200.-€



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