Hallo,
Ich versuche gerade meine Steuererklärung 2017 zu machen und komme bei der Anlage Kind nicht weiter.
Folgende Situation : Im Jahr 2016 hatte ich 2.0 kinderfreibeträge , 1.0 für unsere gemeinsame Tochter ,0,5 für die Tochter von meiner Frau die bei uns lebt für die der leibliche Vater aber nur 120€ Unterhalt zahlt, da er zu vielen Kindern gegenüber Unterhalts verpflichtet ist und 0,5 für meine Tochter die bei Ihrer Mutter lebt.
2017 habe ich nur noch 1.5 Kinderfreibetrag . Das heisst für meine Tochter die am 09.06.2016 volljährig wurde habe ich keinen halben Kinderfreibetrag mehr. Habe aber da Sie ihr Abitur gemacht bis zum 31.08.2017 Unterhält in Höhe von 371€ gezahlt.
Kann ich nun den Unterhalt oder den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung 2017 irgendwie geltend machen?
Für Ihrer Hilfe danke ich vorab.
Unterhalt für volljährige Schülerin
1. März 2018
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Frage vom 1. März 2018 | 11:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 1. März 2018 | 11:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Der Kinderfreibetrag kann in der Steuererklärung wie in den Vorjahren geltend gemacht werden. Da Deine Tochter jetzt volljährig ist, müssen in der Anlage Kind die Angaben für ein volljähriges Kind (Zeilen 16-25) zusätzlich so wie bereits für 2016 ausgefüllt werden.
Der Unterhalt kann jedoch nicht geltend gemacht werden.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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