Unterhalt - welche Einkommen der Ex werden angerechnet?

31. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lemmy67
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - welche Einkommen der Ex werden angerechnet?

Hallo zusammen,

ich bin geschieden und meiner Ex gegenüber unterhaltspflichtig. Sie ist erwerbsunfähig und bekommt eine entsprechende monatliche Rente (vollverrentet). Nun habe ich (reichlich spät, aber immerhin) meine Steuererklärung für 2005 gemacht, und darin die Unterhaltskosten von 4.464 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht. Die wurden wegen des Einkommens meiner Ex abgelehnt .

Meine Ex bekam/bekommt ca. 900 Euro/Monat Rente, als rund 10.800 im Jahr.

Mit Ihr zusammen lebt noch unsere Tochter (11), für die der KU als Freibetrag in der Steuer eingegangen ist.

Mir erscheint die Anrechnung der Rente als nicht OK. Liegt das FA da richtig?

Schönen Dank schonmal für alle Tipps!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hast Du den Unterhalt als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht?

Beides ist prinzipiell möglich. Bei einem Einkommen Deiner Ex in Höhe von 10.800€ im Jahr ist eine Geltendmachung im Rahmen einer außergwöhnlichen Belastung jedoch nicht mehr möglich.

Wenn der Unterhalt jedoch im Rahmen von Sonderausgaben geltend gemacht wird, dann wird das Einkommen der Ehefrau gar nicht angerechnet. Dafür muss dann jedoch die Ex-Frau die Anlage U unterschreiben und diesen Unterhalt selbst als Einkünfte versteuern.

Sollte hier etwas schief gelaufen sein, dann kannst Du das innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat noch durch einen Einspruch wieder korrigieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lemmy67
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt genau, ich hatte den Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung angegeben. Dann werde ich mal schnell Einspruch erheben - der Monat ist noch längst nicht um.

hh, vielen Dank für den Tipp, und beste Grüsse!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen