Unterhaltsaufwendungen an Lebenspartner mit Bürgergeld

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dirko123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsaufwendungen an Lebenspartner mit Bürgergeld

Hallo in die Runde.
Mich treibt eine Frage in Richtung Anlage Unterhalt. Das Paar ist nicht verheiratet, lebt zusammen und es gibt ein gemeinsames 7 jähriges Kind. Die Frau geht arbeiten und der Mann bezieht Bürgergeld.
Auf der 2. Seite würde ich in der Z.41 eine 1 eintragen und müsste sicherlich in Z.51 bei Sozialleistungen das Bürgergeld erfassen oder? Ich glaube für Bürgergeld gibt es keine Jahresmeldung. Wie ermittelt man denn die Jahresleistung? Wird da nur der Regelsatz zusammen gerechnet oder müsste ein eventueller Mietzuschuss mit rein? Danke schon mal für eure Antworten.

Gruß Dirk

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48953 Beiträge, 17232x hilfreich)

Zitat (von Dirko123):
Auf der 2. Seite


Der Anlage Unterhalt?

Zitat (von Dirko123):
würde ich in der Z.41 eine 1 eintragen


Wenn es zutreffend ist, dass das Bürgergeld des Mannes aufgrund des Einkommens der Frau gekürzt wurde.

Zitat (von Dirko123):
Wie ermittelt man denn die Jahresleistung?


Indem man z.B. mit Hilfe eines Taschenrechners alle erhaltenen Leistungen addiert.

Zitat (von Dirko123):
Wird da nur der Regelsatz zusammen gerechnet oder müsste ein eventueller Mietzuschuss mit rein?


Der Mietzuschuss gehört auch dazu.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35882 Beiträge, 6091x hilfreich)

Zitat (von Dirko123):
Die Frau geht arbeiten und der Mann bezieht Bürgergeld.
Alle 3 Personen beziehen ergänzendes Bürgergeld.

Vermutlich hat sich das mit den Unterhaltsaufwendungen in der Steuererklärung damit erledigt.
Das Jobcenter unterstützt die 3-Personen-BG mit Bürgergeld.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Dirko123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey hh,

danke für deine Antworten.

Mir hat das im Prinzip schon ausgereicht, dass du gesagt hast, dass der Mietzuschuss ebenfalls einbezogen wird.

Um die Jahresleistung zusammenzurechnen müsste man sich wohl alle Kontoauszüge angucken. Es gibt glaube auch die Fälle, da wird die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen und auf dem eigenen Konto landet nur der Regelsatz. Dann hätte man das Problem, dass man den Mietzuschuss nicht kennt und sich die Berechnung vom Jobcenter geben lassen müsste.

Bei einem gemeinsamen Kind und geteilter Wohnung ist das durchaus eine Bedarfsgemeinschaft und die Einnahmen der Frau spielen selbstverständlich eine Rolle beim Bürgergeld des Lebenspartners. Also ist die Eintragung in Anlage Unterhalt S.2 Z.41 ist wohl richtig.


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#4
 Von 
Dirko123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Alle 3 Personen beziehen ergänzendes Bürgergeld.

Vermutlich hat sich das mit den Unterhaltsaufwendungen in der Steuererklärung damit erledigt.
Das Jobcenter unterstützt die 3-Personen-BG mit Bürgergeld.


Es könnte durchaus sein, dass man noch unterhalb des Unterhaltshöchstbetrags liegt und sich die Anlage Unterhalt doch lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35882 Beiträge, 6091x hilfreich)

Zitat (von Dirko123):
da wird die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen
Dazu: Als Mieter hat man einen Mietvertrag. Dort findet sich, was der Vermieter monatlich haben will.
Falls man dem JC erlaubt, die KDU/Wohnkosten direkt an den Vermieter zu überweisen, dann tut das JC das. Unbekannt ist die Summe also nicht.
Sie findet sich auch in jedem Bewilligungs-oder Änderungsbescheid, dort als *Abweichender Zahlungsempfänger*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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