Guten Tag,
lt. Steuerrecht kann man Unterhaltsleistungen an bedürftige volljährige Kinder bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer absetzen. In diesem Falle hat das Kind im Jahr 2017 lt. Finanzamt 11.836,00 Euro Einkünfte aus Lohnersatzleistungen in Form von ALG1, Übergangsgeld wg. Umschulung u. Krankengeld erhalten. Zu wenig um damit eingegange Verpflichtungen zu zahlen (Kredite bedienen), Nachzahlungen Strom, Versicherungen etc.
Ebenso Nahrungsmittel, Dinge für den täglichen Bedarf. Aus diesem Grunde hat das Finanzamt die Unterstüzungsleistungen nicht angesetzt. Im Jahr 2016 wurde das volljährige Kind ebenfalls unterstützt weil es ALG1 sowie Übergangsgeld wegen Reha-Maßnahmen erhalten hat. Diese wurden bei der Einkommensteuererklärung 2016 anerkannt. Wie verhält sich so etwas? Was sind denn nun die Voraussetzungen?
Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder
22. Juni 2018
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Frage vom 22. Juni 2018 | 14:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder
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#1
Antwort vom 22. Juni 2018 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:In diesem Falle hat das Kind im Jahr 2017 lt. Finanzamt 11.836,00 Euro Einkünfte aus Lohnersatzleistungen in Form von ALG1, Übergangsgeld wg. Umschulung u. Krankengeld erhalten.
Dann ist das Kind nicht bedürftig.
Bedürftigkeit liegt nur vor, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes unter 8.820€ (2017) bzw. 8.652€ (2016) liegen. Sollte der Betrag auch 2016 überschritten gewesen sein, so ist dem Finanzamt in 2016 wohl ein Fehler zu Deinen Gunsten unterlaufen.
#2
Antwort vom 23. Juni 2018 | 10:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. Hat sehr geholfen.
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