Unterhaltsleistungen (inkl. Miete, Studiengeb., Krankenvers.) für Kind über 25 Jahre

17. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
InforMatix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsleistungen (inkl. Miete, Studiengeb., Krankenvers.) für Kind über 25 Jahre

Mein Sohn
- ist älter als 25 Jahre
- hat keine Kindergeldberechtigung mehr
- studiert im Zweitstudium (Erststudium abgeschlossen)
- an einem anderen Ort als Zweitwohnsitz

Ich übernehme die Kosten für sein Studium, u.a.:
1. Studiengebühren
2. Ausgaben wie Essen, Kleidung, Fahrtkosten usw.
3. Miete für sein Studentenwohnheim (mein Sohn ist offiziell der Mieter)
4. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
, sodass ich monatlich ca. 700,- EUR an Zahlungen leiste.

Frage:
Sollte ich die Zahlungen für die Wohnung bzw. das Studentenwohnheim direkt an den Vermieter leisten, oder sollte ich die Kosten an meinen Sohn überweisen, sodass er die Miete daraus selbst an den Vermieter überweist. Die Kosten übernehme ich letztendlich so oder so. Was ist die richtige Vorgehensweise, damit die Mietkosten juristisch vom Finanzamt akzeptiert werden?
Hintergrund der Frage ist z.B. die Aussage auf der Seite: https://www.ac-steuerberater.de/thema-des-monats-februar-2022-steuer-und-studium/ . Dort steht:
"Sonderthema Wohnkosten: Zahlen Eltern die Miete für die Kinder am Studienort direkt an den Vermieter oder werden sie selbst Mieter der Wohnung, können die Kosten in der Regel nicht bei der Steuer abgesetzt werden."

Die gleiche Frage stellt sich auch bei Studiengebühren oder Beiträgen zur Krankenversicherung. Sollte ich direkt an die Uni bzw. an die Krankenkasse überweisen, oder wieder an meinen Sohn, und er überweist weiter an die entsprechenden Einrichtungen.

Lange Rede kurzer Sinn: Allgemein ist meine Frage also, ob ich Zahlungen, wo es möglich ist, direkt überweise, oder am besten 700,- monatlich direkt an meinen Sohn, und er überweist die anfallenden Beträge selber. Muss ich beim Finanzamt separat nachweisen, wofür die Zahlungen geleistet wurden, oder akzeptiert es das Finanzamt, wenn ich einfach die Belege der monatlichen Zahlung über 700,- EUR einreiche ?

Vielen Dank im Voraus


-- Editiert von InforMatix am 17.07.2022 15:30

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