Hallo,
ich bin seit Dezember 2008 geschieden. Seit April 2008 zahle ich monatlich an meine Ex Frau 457 Euro im Monat Unterhalt, wir haben seit 1 April auch ein Kind.
Ich rechne schon damit, dass sie die Unterschrift für die Anlage U mir nicht geben wird. Ich habe nun gelesen, dass Unterhaltszahlung als Sonderausgaben oder aussergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können. Was wäre für mich günstiger und einfacher? Sonderausgaben oder aussergwe. Belastung?
Ich habe noch alle Kontoauszüge die ich Ihr überwiesen habe.
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Unterhaltszahlung an Ex Frau
27. Februar 2009
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Frage vom 27. Februar 2009 | 17:11
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhaltszahlung an Ex Frau
#1
Antwort vom 27. Februar 2009 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (49945 Beiträge, 17505x hilfreich)
Ich habe Dir schon in einem anderen Thread geschrieben, dass die günstigste Variante wahrscheinlich die gemeinsame Veranlagung ist. Auf die Unterschrift Deiner Frau unter der Steuererklärung hat Du einen Rechtsanspruch.
Ich bin mir im Moment unsicher, ob jemand, der Anspruch auf eine gemeinsame Veranlagung hat, den Unterhalt überhaupt steuerlich geltend machen kann.
-- Editiert am 27.02.2009 18:18
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