Sind Unterhaltszahlungen an Kinder zur Unterstützung des Lebensunterhaltes trotz Kindergeldanspruch als außergewöhnliche Belastungen absetzbar?
Beispiel:
A zahlt seinem leiblichen Sohn, 24 Jahre alt, monatlich 600 Euro Unterhalt, sowie 2x 628 Euro Semestergebühren. A erhielt das volle Kindergeld in Höhe von 1848 Euro für das entsprechende Jahr. Demnach zahlte A 8.465 Euro vor Abzug des Kindergeldes.
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Unterhaltzahlung trotz Kindergeld absetzbar?
24. Februar 2010
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Frage vom 24. Februar 2010 | 22:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltzahlung trotz Kindergeld absetzbar?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 25. Februar 2010 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (50117 Beiträge, 17559x hilfreich)
Wenn dann mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres das Kindergeld entfällt, dann kann der Unterhalt abgesetzt werden, allerdings höchstens 8.004€ pro Jahr. Freiwillig gezahlter höherer Unterhalt ist keine außergewöhnliche Belastung.
Auch jetzt liegt die Unterhaltszahlung deutlich höher als der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Kindes. Solche freiwilligen Zusatzzahlungen an das Kind sind immer Privatvergnügen.
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