Unterjähriger Rückzug aus dem Ausland - Progessionsvorbehalt und Höchststeuersatz

5. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fdachs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterjähriger Rückzug aus dem Ausland - Progessionsvorbehalt und Höchststeuersatz

Guten Tag,
Unterjaehrige Rückkehr nach Deutschland; das Einkommen im Ausland unterliegt in D'land dem Progressionsvorbehalt.

Wenn ich im Jahresgehalt den Spitzensteuersatz von 42% überschreite, aber unter dem Hoechststeuersatz bleibe, muss ich dann haarklein das gesamte Einkommen im Ausland dem Finanzamt mitteilen oder langt es wenn ich Beträge so angebe, dass der Spitzensteuersatz überschritten wird und das in D'land zu versteuernde Einkommen mit 42% versteuert wird?

Beispiel
Ich habe 6 Mon. im Ausland gearbeitet und mit dem Einkommen und dem Einkommen dann in D'land den Spitzensteuersatz erreicht. Dazu kommen noch Mieteinnahmen im Ausland.
Langt es wenn ich nur die ersten 6 Monatsgehälter in der Steuererklärung angebe und damit den Spitzensteuersatz von 42% erreiche, die zusätzlichen Mieteinnahmen im Ausland würden am Steuersatz von 42% nichts mehr ändern?

Gruss und Vielen Dank


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46715 Beiträge, 16558x hilfreich)

Zitat (von Fdachs):
Wenn ich im Jahresgehalt den Spitzensteuersatz von 42% überschreite,


Liegt Dein Einkommen über 280.000€? Dann greift die Reichensteuer mit 45%.

Zitat (von Fdachs):
Ich habe 6 Mon. im Ausland gearbeitet und mit dem Einkommen und dem Einkommen dann in D'land den Spitzensteuersatz erreicht. Dazu kommen noch Mieteinnahmen im Ausland.
Langt es wenn ich nur die ersten 6 Monatsgehälter in der Steuererklärung angebe und damit den Spitzensteuersatz von 42% erreiche, die zusätzlichen Mieteinnahmen im Ausland würden am Steuersatz von 42% nichts mehr ändern?


Doch, Du verwechselst den Grenzsteuersatz mit dem Durchschnittssteuersatz.

Relevant für den Progressionsvorbehalt ist der Durchschnittssteuersatz und der steigt sogar bei einem Jahreseinommen von 1 Mio. € noch weiter.

Beispiel:
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 280.000€ liegt der Durchschnittststeuersatz bei 38,46%
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 500.000€ liegt der Durchschnittststeuersatz bei 41,34%

Daher:

Zitat (von Fdachs):
muss ich dann haarklein das gesamte Einkommen im Ausland dem Finanzamt mitteilen


Ja

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