Wie verhält sich den Auslandsbafög mit den Steuern (geht um den Master)? Ich habe den Höchstsatz an Auslandsbafög erhalten (glaube so 800 Euro im Monat) & möchte nun u.a. meine Unterkunftskosten von meinem Auslandssemester in der Steuererklärung geltend machen. Zwar habe ich um die 800 Euro Auslandsbafög erhalten, aber die Mietkostenpauschale betrug beim Bafög nur 250 Euro (Stand 2018). Gezahlt habe ich aber um die 440 Euro im Monat. Beim Bafög ist ja auch noch die Hälfte ein Darlehen. Bedeutet das also, dass ich von den 440 dann die Hälfte von 250 Euro nehmen muss und daraus dann den Betrag erhalte, den ich in der Steuererklärung für die Unterkunftskosten angeben darf oder wie rechnet sich das?
Also 440 - 250 : 2 = 315 Euro.
Um das ganze noch komplizierter zu machen, ich habe auch noch das Erasmus-Stipendium erhalten. Wie genau rechnet sich das? Muss ich das irgendwo eintragen bzw. wie verrechnet sich das? War ja ein Stipendium und bekommt nicht jeder...
Unterkunftspauschale und Bafög
25. Mai 2022
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Frage vom 25. Mai 2022 | 17:05
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterkunftspauschale und Bafög
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#1
Antwort vom 25. Mai 2022 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Zitatmöchte nun u.a. meine Unterkunftskosten von meinem Auslandssemester in der Steuererklärung geltend machen. :
Die Voraussetzungen dafür liegen vor? Wenn nicht, dann muss man sich nämlich über die Fragestellung keine Gedanken machen.
#2
Antwort vom 25. Mai 2022 | 17:31
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja ich denke, die Vorraussetzungen dafür liegen vor…
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#3
Antwort vom 25. Mai 2022 | 17:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
ZitatJa ich denke, die Vorraussetzungen dafür liegen vor… :
Konkret:
Es liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, d.h. die Wohnung am deutschen Studienort wurde beibehalten? Und es handelt sich dabei nicht um ein Zimmer bei den Eltern?
Alternativ:
Es handelt sich um ein verpflichtendes Auslandssemester?
#4
Antwort vom 25. Mai 2022 | 18:04
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflicht war das Auslandssemester nicht, aber die Kurse wurden angerechnet.
Und ja, das Zimmer im Inland habe ich behalten (nicht bei den Eltern), aber habe in der Zeit keine Miete gezahlt.
Falls das wichtig ist, ich war auch mal 2 Wochen zuhause in der Zwischenzeit.
Die gleiche Frage hätte ich im übrigen auch zur Verpflegungskostenpauschale.
-- Editiert von Sparkly am 25.05.2022 18:10
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