Unterschied Werbungskosten - Sonderausgaben

31. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
bleppo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterschied Werbungskosten - Sonderausgaben

Hallo,

ich sitze gerade vor einem Steuerbescheid und versuche, diesen zu verstehen.

Darin ist u.a. nur die Rede von Sonderausgaben (beschränkt, abzugsfähig etc.).
Fallen in diese Sonderausgaben auch die sog. Werbungskosten oder wo findet man deren Berücksichtigung im Steuerbescheid wieder?

Das Wort "Werbungskosten" finde ich jedenfalls nicht!

Danke für die Hilfe!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Werbungskosten sind (fast) alle Kosten, die mir durch meine Erwerbstätigkeit entstehen, z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, typische Berufskleidung, berufliche Fortbildungskosten.
Alles zu erklären, sprengt hier den Rahmen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
bleppo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Problem ist, dass ich gern wüsste, ob und wo im Steuerbescheid der Abzug von Werbungskosten vermerkt sein müsste.

Es handelt sich allerdings um eine selbständige Tätigkeit. Ich nehme mal an, dass die Werbungskosten dann einfach in die Gewinn-/Verlustrechnung einbezogen werden und deshalb nicht "unmittelbar" im Steuerbescheid auftauchen, oder?

Gilt das Bsp. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle auch für Selbständige?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Ja, so ist es. Es gibt grundsätzlich bei den Werbungskosten keinen Unterschied zwischen Angestellten und Selbständigen. Werbungskosten sind wie Betriebsausgaben zu betrachten und mit Belegen nachzuweisen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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