Hallo,
der hypotetische Sachverhalt ist folgender:Abzug von Unterstützungszahlungen an die Eltern die im eigenen Haushalt leben (jedoch ist die Wohnung in der die Familie lebt auf die Eltern lautend) wird aufgrund der Eigentumsverhältnisse abgelehnt, die Zahlungen werden vom Finanzamt als Ausgaben für z.B. Strom, Heizung und Lebensmittel angesehen.
Abgesehen davon besteht rechnerisch eine Bedürftigkeit der Eltern.
Die Frage ist: Ändert sich der Sachverhalt wenn nachweisbar wäre das das Kind in dem betreffenden Bezugsjahr bereits vollständig die Kreditraten für die ETW entrichtet, oder würde dieses negative Konsequenzen für die Eltern bedeuten (z.B. nicht angegebene Einkünfte).
Vielen Dank im voraus für fundierte Infos diesbzgl.
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Unterstützug Bedürftiger
24. September 2011
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Frage vom 24. September 2011 | 15:38
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterstützug Bedürftiger
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