Unterstützung eines Elternteils von der Steuer absetzten - erhalte ich alles, was ich zahle, zurück?

5. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
A889g
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstützung eines Elternteils von der Steuer absetzten - erhalte ich alles, was ich zahle, zurück?

Liebe Community,

ich unterstütze ein Elternteil finanziell. Geschieden, in Rente, erhält anteilig einen kleinen Anteil an Geld von Expartnerin für ein gemeinsames Haus , erhält Wohngeld (weil Rente und Geld von Expartnerin nicht reichen).

Leider reicht all dies nicht aus, um zu leben. Urlaub kann mein Elternteil sich so nicht leisten.. lebt am Existenzminimum.

Nach § 33a Abs. 1 EStG können finanzielle Unterstützung von Eltern / Großeltern etc. als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.

Bis zu 9.984 Euro sind jährlich möglich.

Gibt es weitere Voraussetzungen/Bedingungen, um das Geld über die Steuererklärung zurück zu bekommen ? Muss ich die finanziellen Verhältnisse der zu unterstützenden Person ebenfalls vorlegen ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17074x hilfreich)

Die Vorstellung, Sie bekämen das Geld 1:1 zurück, ist komplett unsinnig. Es wird lediglich dadurch das zu versteuernde Einkommen gemindert. Und ja, natürlich ist das Einkommen der unterstützten Person offenzulegen - Rente, Wohngeld und Geld von der Ex-Partnerin: Das wird alles vom Unterhalt abgezogen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46685 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von A889g):
erhält anteilig einen kleinen Anteil an Geld von Expartnerin für ein gemeinsames Haus


Das Haus bewohnt der Elternteil selbst? Wenn nicht, dann ist das anzurechnendes Vermögen, was dazu führt, dass eine steuerliche Absetzbarkeit der Unterhaltsleistungen ausscheidet.

Ansonsten wird der Höchtbetrag von 10.347€ (2022) für Unterhaltsleistungen um die Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person gekürzt. Nur die Differenz kann abgesetzt werden. Eine Steuererstattung bekommt man nur anteilig in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes.

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