Untervermietung nicht veranlagt

23. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
SvenBl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untervermietung nicht veranlagt

Hallo zusammen,

ich berate neuerdings ein Familienmitglied in Steuerfragen und komme an einem Punkt nicht weiter.

Die Person ist Arbeitnehmer und hat noch nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Das wollten wir jetzt ändern, denn da wurde schon zu viel liegen gelassen.
Von daher direkt mal die letzten 4 Jahre aufholen und die Lohnsteuer ausgleichen!

Jetzt hat die Person aber seit 4 Jahren ein Zimmer in der eigenen Mietwohnung untervermietet und, weil nie eine Steuererklärung gemacht wurde, dies bisher nicht steuerlich erklärt.
Natürlich schrillen bei mir die Alarmglocken. Nachdem ich mich, mangels eigener Erfahrung, in das Thema Anlage V eingelesen habe und die Mieteinkünfte der Person mit den Ausgaben gegen gerechnet habe, ein erstes Aufatmen - es wurde die meisten Jahre kein Gewinn erzielt und wenn, dann unter dem Freibetrag von 410 EUR für dauerhafte Untervermietung. (Ich hoffe, hier bereits nichts durcheinander gebracht zu haben). Vielleicht könnte man sogar Verluste erzielen.

Nun komme ich zu meiner Frage, die eher prozeduraler Natur ist:

Entstand aus den Mieteinnahmen eine Pflicht zur (jährlichen) Erklärung, obwohl keine (steuerpflichtigen) Gewinne erzielt wurden?
Entsteht ein Fallstrick, wenn die Person zum Lohnsteuerausgleich die Steuererklärung für die letzten 4 Jahre einreicht, ohne Anlage V mit einzureichen, d.h. die Untervermietung wie bisher einfach nicht zu erklären? (Mietzahlungen sind anhand regelmäßiger Überweisungen nachvollziehbar)
Entsteht ein Fallstrick wenn Anlage V mit eingereicht wird und für die vergangenen 4 Jahre die Vermietung mit angegeben wird (es wurde tatsächlich bisher nur die letzten vier Jahre vermietet)? Es liegt ja de facto und de jure keine Steuerhinterziehung vor, da keine steuerpflichtigen Gewinne nicht-versteuert wurden.

Hätten die Mieteinkünfte trotzdem dennoch angegeben werden müssen seit dem ersten Jahr der Vermietung? (Mein Gefühl sagt ja)

Ich bin mir nun im Unklaren, welches Vorgehen jetzt ratsam ist. Ich würde instinktiv sagen:
4 Jahre Einkommenssteuererklärung machen für Lohnsteuerausgleich und dazu Anlage V abgeben mit Einnahmen- Ausgaben Rechnung, die einen Verlust oder nicht-steuerpflichtigen Gewinn unterhalb des Freibetrages ergibt.
Aber was wäre die Konsequenz daraus, dass, trotz ausbleibendem Gewinn, die Mieteinkünfte bisher nicht angegeben wurden?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schonmal für die Expertisen!

Liebe Grüße

Sven

Edit: Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass das Zimmer nie mit Gewinnerzielungsabsicht vermietet wurde, sondern weil es ungenutzt war und daher untervermietet wurde, um diesen Anteil bei der Gesamtmiete einzusparen.



-- Editiert von SvenBl am 23.05.2020 17:15

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4847 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von SvenBl):
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass das Zimmer nie mit Gewinnerzielungsabsicht vermietet wurde, sondern weil es ungenutzt war und daher untervermietet wurde, um diesen Anteil bei der Gesamtmiete einzusparen.

Dann hätten aber kaum Überschüsse erzielt werden können.

Zitat (von SvenBl):
Aber was wäre die Konsequenz daraus, dass, trotz ausbleibendem Gewinn, die Mieteinkünfte bisher nicht angegeben wurden?

Das FA wird vermutlich für weitere Jahre Erklärungen anfordern.
Es ist daher glaubhaft zu machen, dass vorher keine Vermietung erfolgte.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
SvenBl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):

Dann hätten aber kaum Überschüsse erzielt werden können.


Doch, denn die anteiligen Nebenkosten sind pauschal in der Zimmermiete enthalten, schwanken tatsächlich aber aufgrund der unregelmäßigen Zimmernutzung. Ob diese überhaupt noch erhalten bleiben, wen die Aufwendungen voll ausgeschöpft werden (zB Mobiliar, Handwerkerkosten, etc...) ist auch fraglich. So detailliert wurde das noch nicht durchgerechnet.

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