Urlaubsentgeltung bei Einzelunternehmer

25. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Holly55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsentgeltung bei Einzelunternehmer

Guten Abend,

Ich habe vor drei Jahren ein Einzelunternehmen gegründet, welches ich in absehbarer Zeit in eine GmbH überführen möchte. Da ich naturgemäß keine Zeit hatte, den Urlaub zu nehmen und mir diesen momentan auch nicht auszahlen kann, ist die Frage, ob ich den nicht genommenen Urlaub auf die GmbH übertragen kann.
Da ich als Einzelunternehmer nicht dem BUrlG oder einem Tarifvertrag unterliege, habe ich zwar kein gesetzliches oder tarifliches Recht auf Urlaub, darf mir diesen aber unbestritten nehmen. Es müsste daher auch möglich sein, wie bei normalen AN, mir den Urlaub auszubezahlen.
Vorbeugend habe ich schon einmal jeweils zum Jahresende vertraglich festgehalten, dass der nicht genommene Urlaub einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird, um später entweder nachgenommen, mit einem Entgelt abgegolten oder wie bei anderen Arbeitnehmern als Altersteilzeit angerechnet wird.

Leider konnte ich hierüber keine Informationen im Netz finden, daher die Frage, ob jemand damit Erfahrung hat?

Viele Grüße

Holly

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128226 Beiträge, 40955x hilfreich)

Zitat (von Holly55):
Da ich naturgemäß keine Zeit hatte, den Urlaub zu nehmen

Urlaub? Was für Urlaub?



Zitat (von Holly55):
habe ich zwar kein gesetzliches oder tarifliches Recht auf Urlaub, darf mir diesen aber unbestritten nehmen.

Richtig.
So oft man will, so lange man will, ohne jemanden zu fragen oder auf Erlaubnis zu warten. Das ist der Vorteil.
Aber unbezahlt. Das ist der Nachteil.



Zitat (von Holly55):
Es müsste daher auch möglich sein, wie bei normalen AN, mir den Urlaub auszubezahlen.

Bei 0 EUR ist da recht wenig auszubezahlen ...



Zitat (von Holly55):
Vorbeugend habe ich schon einmal jeweils zum Jahresende vertraglich festgehalten, dass der nicht genommene Urlaub einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird, um später entweder nachgenommen, mit einem Entgelt abgegolten oder wie bei anderen Arbeitnehmern als Altersteilzeit angerechnet wird.

Das finde ich jetzt schon irgendwie niedlich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5284 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von Holly55):
Da ich als Einzelunternehmer nicht dem BUrlG oder einem Tarifvertrag unterliege, habe ich zwar kein gesetzliches oder tarifliches Recht auf Urlaub, darf mir diesen aber unbestritten nehmen.

Sie dürfen 365 Tage im Jahr Urlaub machen!

Zitat (von Holly55):
Es müsste daher auch möglich sein, wie bei normalen AN, mir den Urlaub auszubezahlen.

Sie dürfen sich auch alles ausbezahlen. Nennt sich Entnahme und mindert nicht den Gewinn.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8744 Beiträge, 1851x hilfreich)

Ich glaube, Sie sollten sich vor GmbH Gründung noch mal mit unternehmerischen Basiswissen beschäftigen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

der Thread ist doch Fake, oder? (ist ja auch wieder Wochenende)

Falls es wirklich ernst gemeint ist, dann erläutere doch mal die Vorteile von Urlaub (im Gegensatz zu Lohn). Und zwar steuerrechtlich (das man mit Urlaub besser lebt als mit Arbeit weiß ich nämlich).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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