Student S hat im Jahr 2007 einen Computer für 980€ für private Zwecke angeschafft. Im Jahr 2008 wurde für 200€ zusätzliche Festplatten eingebaut.
Im Jahr 2009 nimmt Student S ein kleingewerbliche Tätigkeit auf und verwendet den Computer von nun an ausschließlich für eben diese Tätigkeit.
Student S muss nun für das Jahr 2009 (zum ersten mal überhaupt) eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wie ist der Computer hier zu berücksichtigen? Ist dies überhaupt möglich?
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Ursprünglich privater PC
10. September 2010
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Frage vom 10. September 2010 | 11:23
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
Ursprünglich privater PC
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 10. September 2010 | 12:49
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
Danke soweit schon einmal!
Zur Schätzung: Wie sollte man da vorgehen? So rechnen, als ob in den vergangenen Jahren ganz normal abgeschrieben wurde und dann den Restwert ansetzen?
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