Hallo, habe folgende Frage:
Für Unternehmer A war bisher der Ust-Voranmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr (mit Dauerfristverlängerung).
Nun stellt er mit der Voranmeldung für das 4.Qrt.201 zum 10.02.2011 fest, das er über 7.500 € Steuerlast für das gesamte Jahr liegt.
Es gilt demnach UstG §18 (2) "...Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum."
1. Muss er nun selbständig auf die monatl. Voranmeldung umstellen? (Oder erst nach Aufforderung durch das FA?)
2. Gilt die Dauerfristverlängerung weiter und ist damit die erste Anmeldung für Januar am 10.03. fällig?
3. Muss die 1/11-Sondervorauszahlung geleistet werden und wenn ja bis 10.02. oder 10.03.?
Danke im Voraus
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Ust-Voranmeldungszeitraum
4. Februar 2011
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Frage vom 4. Februar 2011 | 09:10
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 4x hilfreich)
Ust-Voranmeldungszeitraum
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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