Vater ist Insolvent und verkauft Haus an mich - was passiert mit der Grunderwerbsteuer

22. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
go593505-4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater ist Insolvent und verkauft Haus an mich - was passiert mit der Grunderwerbsteuer

Hallo,
Mein Vater ist vor einiger Zeit Insolvenz gegangen und sein Haus wurde Zwangsverwaltet. Ich habe mich entschlossen das Haus zu kaufen und während dem ganzen Prozess wurde mir gesagt, dass die Grunderwerbssteuer nicht anfällt, da mein Vater es an mich verkauft. Nun wurde beim Notar Termin die Frage aufgeworfen, ob das tatsächlich so sei, da das Haus Zwangsverwaltet wurde. Im Kaufvertrag wird aufgeführt, dass ich die Tochter des Verkäufers bin.

Viele Grüße

Ebru

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von go593505-4):
und während dem ganzen Prozess wurde mir gesagt, dass die Grunderwerbssteuer nicht anfällt, da mein Vater es an mich verkauft.

Wird es denn tatsächlich vom Vater verkauft?


Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
§ 1 Erwerbsvorgänge
(1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:
1.
ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet;



Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
...
6.
der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist.
...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go593505-4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Kaufvertrag (Entwurf) steht,

"Herr ... Handelt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn ......" .l

"....Der Insolvenzverwalter in folgenden "Verkäufer" genann."

Das heißt dann, dass tatsächlich nicht mein Vater der Verkäufer ist ? Ich weiß allerdings, dass beim Notar erwähnt wurde, dass ich die Tochter des Herrn .... bin.

Der Insolvenzverwalter der dabei war, war sich nicht sicher, wie die Rechtslage ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Nach meiner Auffassung ist der Vater formalrechtlich der Verkäufer und damit fällt keine Grunderwerbsteuer an. Eigentümer ist derjenige, der als solcher im Grundbuch steht und das bleibt auch im Insolvenzverfahren der Vater.

Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass nur noch der Insolvenzverwalter, nicht aber der Vater berechtigt ist, die Immobilie zu veräußern. Der Insolvenzverwalter handelt nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Vaters.

Dass der Insolvenzverwalter im Kaufvertrag als "Verkäufer" bezeichnet wird, ändert daran nichts.

0x Hilfreiche Antwort

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