Vater schreibe Rechnung für meine Dienstleistung?!

14. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)
Vater schreibe Rechnung für meine Dienstleistung?!

Hallo!

Ich habe eine feste Arbeitsstelle als Programmiererin. Nun hat eine kleinere Firma bei mir nachgefragt, ob ich für sie was programmieren würde. Es ist nur eine Kleinigkeit, die könnte ich an ein paar Wochenenden fertig machen.

Mein Vater hat im Nebenerwerb ein Geschäft angemeldet und handelt mit Werkzeug.

Kann ich dieser Firma eine Rechnung vom Geschäft meines Vaters über die Programmiertätigkeit schicken? Ich möchte es halt nicht meinem Arbeitgeber verraten und auch nicht, dass es auf meiner Lohnsteuerkarte steht.

Was für anderen legalen Möglichkeiten gibt es noch?

Gruß und Danke!

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Entweder erstellt man eine Rechnung oder es läuft über eine zweite Steuerkarte. Beides gleichzeitig geht nicht. Auf die Lohnsteuerkarte, die bereits bei Deinem AG liegt, geht das ohnehin nicht, da darauf nicht zwei Jobs gleichzeitig abgerechnet werden dürfen.

Das Finanzamt wird Deinen AG nicht über die Nebentätigkeit informieren, wobei es natürlich auch andere Wege geben kann, wie er davon erfährt. Diese 'anderen Wege' werden auch nicht unbedingt durch den Umweg über die Fa. Deines Vaters verschleiert.

Ich würde Dir empfehelen, diese für die Nebentätigkeit eine von Dir geschriebene Rechnung auszustellen. Die Rechnung darf dabei keine MWSt. enthalten. Den Rechnungsbetrag abzüglich Deiner Kosten (Werbungskosten) gibst Du dann im Rahmen einer Einkommensteuererkklärung gegenüber dem Finanzamt an. Dafür gibst Du zusätzlich die Anlage GSE ab. Wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, brauchst Du nichts weiter zu unternehmen.

Wenn Du die Tätigkeit gegenüber Deinem AG verschweigen willst, dann musst Du das mit Deinem Gewissen vereinbaren und das eventuelle Risiko tragen.

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Problem ist, daß dein Vater auf seinem Gewerbe bestimmt nicht angemeldet hat, daß er Software erstellt.
Somit müßte auch noch die Gewerbeanmeldung umgeschrieben werden.
Es steht ihrem Vater frei, Sie dann als Programmierer einzustellen, und über eine 6er Lohnsteuerkarte abzurechnen; bzw als geringfügig Beschäftigter.

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