Folgender Sachverhalt:
Ich habe eine Immobile mit einem entsprechenden Kredit günstig erworben welche beim Kauf mit einem bestehenden Kredit zusammengeführt wurde und gemeinsam als Grundschuld eingetragen wurde. Aus wirtschaftlichen Gründen habe ich die Immobilie nach 6 Jahren in Höhe der eingetragen Grundschuld verkauft.
Das Finanzamt ist der Meinung, dass die Spanne zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis mit ca. 30% zu versteuern sei obwohl ich keinen Gewinn beim Verkauf erzielt habe weil der Verkaufspreis zur Löschung der Grundschuld gedient hat.
Meine Frage:
Gibt es rechtliche Grundlagen, dass das Finanzamt die Zusammenlegung der Kredite beim Kauf der Immobilie als Berechnungsgrundlage nehmen muss oder hat jemand noch eine kreative Idee welche auch rechtlich durchsetzbar ist?
Bin für jeden Hinweis der mich in dieser Frage weiterbringt sehr dankbar.
Veräußerungserlös / Immobilie?
17. Januar 2009
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Frage vom 17. Januar 2009 | 18:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Veräußerungserlös / Immobilie?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2009 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47645 Beiträge, 16840x hilfreich)
Der Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis. Dieser Gewinn ist bei Dir wohl positiv, weil Du sonst diese Frage nicht gestellt hättest.
Wenn der Verkaufspreis aber höher war wie der Kaufpreis, dann verstehe ich nicht, warum Du der Auffassung bis, Du hättest keinen Gewinn gemacht.
Als Kaufpreis gilt dabei die Summe aus vereinbarter Zahlung an den Verkäufer und übernommenen Darlehen. Auf die Höhe der eingetragenen Grundschuld kommt es nicht an, sondern nur auf die Höhe des tatsächlich übernommenen Darlehens.
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