Hallo an Alle,
Ein augesteuerter Rentner hat 8 Jahre lang eine ETW vermietet. Jetzt hat er verkauft und unzweifelhaft einen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG
erzielt. AfA wurde natürlich nicht vorgenommen. Muß jetzt die AfA bei Berechnung des Veräußerungsgewinns trotzdem dazugerechnet werden???
Vielen Dank im Voraus,
Martin9
Veräußerungsgewinn § 23 EStG bei unterlassener Afa?
29. November 2017
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Frage vom 29. November 2017 | 15:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Veräußerungsgewinn § 23 EStG bei unterlassener Afa?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 29. November 2017 | 16:29
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 632x hilfreich)
???ZitatEin augesteuerter Rentner :
Warum nicht???ZitatAfA wurde natürlich nicht vorgenommen :
Im Moment unterstelle ich, dass für den Rentner eine NV-Bescheinigung vorlag und er nicht veranlagt wurde!
Dann ist steuerlich natürlich auch AfA in Anspruch genommen worden, sie hat sich halt nur nicht steuerlich ausgewirkt!
taxpert
#2
Antwort vom 29. November 2017 | 17:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort!
Ja, es lag eine NV-Bescheinigung vor. Aber in § 23 (3) S.4 EStG
steht "soweit" AfA "abgezogen worden sind". Das hat mich stutzig gemacht. Für die Nichtveranlagung ist sie in Anspruch genommen worden und sie hat sich somit eingentlich "fiktiv" ausgewirkt.
Der Konten ist jetzt geplatzt,
Vielen Dank,
Martin9
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