Veräußerungsgewinn § 23 EStG bei unterlassener Afa?

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Martin9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Veräußerungsgewinn § 23 EStG bei unterlassener Afa?

Hallo an Alle,
Ein augesteuerter Rentner hat 8 Jahre lang eine ETW vermietet. Jetzt hat er verkauft und unzweifelhaft einen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG erzielt. AfA wurde natürlich nicht vorgenommen. Muß jetzt die AfA bei Berechnung des Veräußerungsgewinns trotzdem dazugerechnet werden???
Vielen Dank im Voraus,
Martin9

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von Martin9):
Ein augesteuerter Rentner
???
Zitat (von Martin9):
AfA wurde natürlich nicht vorgenommen
Warum nicht???

Im Moment unterstelle ich, dass für den Rentner eine NV-Bescheinigung vorlag und er nicht veranlagt wurde!

Dann ist steuerlich natürlich auch AfA in Anspruch genommen worden, sie hat sich halt nur nicht steuerlich ausgewirkt!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
Martin9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Ja, es lag eine NV-Bescheinigung vor. Aber in § 23 (3) S.4 EStG steht "soweit" AfA "abgezogen worden sind". Das hat mich stutzig gemacht. Für die Nichtveranlagung ist sie in Anspruch genommen worden und sie hat sich somit eingentlich "fiktiv" ausgewirkt.
Der Konten ist jetzt geplatzt,
Vielen Dank,
Martin9

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