Verfahren wegen Steuerhinterziehung

28. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
davsus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 22x hilfreich)
Verfahren wegen Steuerhinterziehung

Wir hatten für das Jahr 2016 keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben weil wir schlichtweg den Papierkram nicht gemacht nach einer umsatzsteuersonderprüfung wurde nun festgestellt das wir noch 13000€ zu zahlen haben da man uns vorher nur geschätzt hat.

Jetzt haben wir einen Brief bekommen das ein Verfahren wegen steuerhinterziehung eingeleitet wurden ist müssen wir jetzt mit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung rechnen.
17000€ wurden durch die Schätzungen schon bezahlt. Muss man event sogar mit Freiheitsstrafe rechnen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nö, das dürfte noch mit einer Geldstrafe abgehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Wie @muemmel schon schrieb: Freiheitsstrafe ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.

Leider.
Das "Leider" gilt jetzt zwar nicht für Euren Fall, der fällt tatsächlich eher noch unter die kleineren Straftaten.
Aber ein wenig mehr Durchsetzung der rechtlichen Möglichkeiten bei Steuerhinterziehung würde der Steuerehrlichkeit in Deutschland sicher gut tun ...
Konnte man eine Zeitlang ganz gut erkennen, nachdem ein gewisser Uli H. hinter schwedischen Gardinen verschwand. Lässt allerdings auch schon wieder nach.

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zu beachten ist natürlich noch, dass die vom FA durchgeführte Schätzung strafrechtlich ohne Bedeutung ist! D.h., im genannten Fall wird die Strafe auf Grund einer hinterzogenen Steuer in Höhe von 30.000 Euro festgesetzt werden!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Auch dann sind wir noch im Bereich der Geldstrafe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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