Verfahren wegen Steuerverkürzung - Stundungswürdig

20. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
pixi77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Verfahren wegen Steuerverkürzung - Stundungswürdig

Hallo liebes Forum,

gegen mich läuft seit Anfang dieses Jahres ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerverkürzung.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin in den neuen Medien selbständig (1-Mann-Unternehmen). Aus gesundheitlichen Gründen konnte ich von 2010 bis Anfang 2013 praktisch keiner Arbeit nachgehen (psychische Ursachen). In dieser Zeit blieb nicht nur die Arbeit, sondern auch die Steuer liegen. Zu dieser Zeit waren die Erklärungen 2007 bis 2009 offen. Ich zahlte (für mein Gefühl) hohe Schätzungen und kümmerte mich vorrangig um meine Gesundheit (Therapie). Dem FA teilte ich derzeit mit, die Erklärungen so schnell wie möglich nachzureichen.

Wie es der Teufel will, kündigte sich für Ende 2012 der Betriebsprüfer an. Kein Problem, dachte ich, ich hatte ja nichts zu verbergen. Ich wollte allerdings einen sauberen Schnitt machen und die Erklärungen parat haben. Die legte ich dem Prüfer vor Beginn der Prüfung vor. Durch meine Therapie und die ebenfalls in diese Zeit gefallene (etwas dramatische) Geburt meines Sohnes, zog sich die Prüfung über mehrere Wochen. Der Prüfer hatte damit kein Problem. Nach etwa zwei Wochen nach Prüfungsbeginn ging mir aber ein Schreiben vom FA zu, in dem ich der Steuerverkürzung beschuldigt wurde. Ein Verfahren sei eingeleitet worden, auf Initiative des Prüfers.

Tatsächlich ergaben sich für die drei Jahre (durch mich selbst ausgerechnete!) Nachzahlungen in Höhe von etwa 14.500 Euro für die drei Jahre (EkSt. und USt.). Das war selbst für mich ein Schock zu dieser Zeit, da mir in den drei Jahren zahlreiche Kunden weggefallen (Insolvenzen) und mein Einkommen im Vergleich zu den drei Jahren um 90% eingebrochen war. Jeden Monat schmolzen meine Rücklagen bis sie praktisch auf Null waren. Ein Luxusleben führen wir wahrlich nicht. Ich habe ohne Ende Kosten gesenkt und sogar 2010 den Firmen-Pkw abgeschafft und bin mit dem Privaten gefahren, ohne auch nur einen Cent abzurechnen.

Durch Zinsen, etc. hat sich so eine Nachzahlung von rund 20.000 Euro ergeben, die für mich absolut nicht auf einmal zu stemmen ist (alleine 5.000 Euro Zinsen und Zuschläge). Über eine sehr gute Steuerkanzlei habe ich dem FA ein Schreiben mit der Bitte um Stundung mit einem Ratenzahlungsplan vorlegen lassen (Eine Anfangsrate, 4 Monatsraten und eine Abschlussrate). Das war vor etwa zwei Wochen. Bislang habe ich noch nichts gehört. In dieser Vereinbarung bot ich an, 10.000 Euro direkt zu bezahlen. Das ist geschehen. Heute erhielt ich nun eine Mahnung über den Gesamtbetrag (20.000) mit erneuten Säumniszuschlägen (300 Euro). Die Zahlung scheint sich da wohl überschnitten zu haben (Schreiben ist vom 16.07., ich überwies das Geld am 15.07.).

Was ich mich aber nun frage: Kann es sein, dass das FA einfach über den Antrag hinweggeht oder diesen gar ablehnt aufgrund des laufenden Verfahrens? In diesem werde ich schon von einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht vertreten, der mir eine - wenn überhaupt - sehr geringe Geldstrafe mit Tagessätzen von 10 Euro in Aussicht stellt und das Ganze telefonisch mit dem FA regeln kann (meint er). Ich lese nämlich immer wieder, das bei Hinterziehung (was Verkürzung ja auch sein soll, obwohl ich nie den Vorsatz dazu hatte) keine Stundungswürdigkeit besteht. Gilt das generell, auch wenn das Verfahren noch am laufen ist und noch gar keine Schuld festgestellt wurde? Die Anhörung soll erst im September sein.

Was könnte nun passieren? Ablehnung und dann Versuch der Pfändung des Restbetrags? Es ist ja keine Masse da, weder Finanzmittel, noch großes Inventar oder Eigentum. Ich arbeite ja mit Laptop und PC und sonst nichts. Für unsere Familie würde das auch das Aus bedeuten (4 Monate altes Baby, Frau arbeitet in der Wissenschaft und hat erst ab Januar 2014 neuen Vertrag bei der DFG).

Ich freue mich auf Eure Meinungen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Der Vorgang ist ungünstig gelaufen. Zwar zählen die nahcgereichten Erklärungen grds. als Selbstanzeige, jedoch war diese nicht mehr strafbefreiend möglich.

Die Zahlung und die Mahnung haben sich sicherlich überschnitten. Das Finanzamt wird den Antrag auf Stundung auch nicht ignorieren, sondern auch bearbeiten. Aufgrund der Höhe der Nachzahlung wird hier wohl eine Entscheidung des Sachgebietsleiters erforderlich sein.

Selbst wenn die Stundung abgelehnt würde, besteht immernoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub zu stellen. Dieser ist in der Regelmöglich, wenn die angelegenheit in 6 Monaten vom Tisch ist. Dies wäre hier ja gegeben. Grundsätzlich sind die Finanzbehörden auch nicht daran interessiert, Steuerzahler zu ruinieren.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

quote:
Kann es sein, dass das FA einfach über den Antrag hinweggeht oder diesen gar ablehnt aufgrund des laufenden Verfahrens?

Gibt es denn überhaupt einen Nachweis das der Antrag beim FA eingegangen ist?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pixi77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Natürlich. Wurde von der Steuerkanzlei vorab per Fax und parallel via Einschreiben versendet.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sara0903
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo pixi 77!

Auch wenn der Beitrag schon alt ist würde mich sehr interessieren was dabei rausgekommen ist?Befinde mich momentan in einer fast identischen Situation!lg

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