Verfügung nach dem Erbe

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
okc100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfügung nach dem Erbe

Hallo zusammen,

habe folgenden Fall und freue mich über Hilfe:

Verstorbener setzt den Sohn als Erben ein, mit der zusätzlichen Verfügung, dass bei VK der Immobilie Enkel 1 die Hälfte des VK-Erlöses erhalten soll. Ist der Enkel steuerpflichtig auf diese Einnahme oder greift hier der Freibetrag?

Danke vorab!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist der Enkel steuerpflichtig auf diese Einnahme oder greift hier der Freibetrag?


Der Enkel ist unter Berücksichtigung des Freibetrages steuerpflichtig.

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Der Enkel wäre im Erbfall nicht steuerpflichtig, denn das ihm zugedachte Vermächtnis steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Verkauf stattfindet. Solange der Verkauf nicht stattfindet, ist das Erbe des Vaters nicht belastet und es besteht keine Steuerpflicht des Enkels.

Der Verkauf ist ein rückwirkendes Ereignis im Sinne §175 Abs. 1 Nr. 2 AO . Beim Verkauf würde daher der ErbSt-Bescheid des Vaters entsprechend geändert und ggf. ein ErbSt-Bescheid gegen den Enkel erlassen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
okc100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Der Enkel wäre im Erbfall nicht steuerpflichtig, denn das ihm zugedachte Vermächtnis steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Verkauf stattfindet. Solange der Verkauf nicht stattfindet, ist das Erbe des Vaters nicht belastet und es besteht keine Steuerpflicht des Enkels.

Der Verkauf ist ein rückwirkendes Ereignis im Sinne §175 Abs. 1 Nr. 2 AO . Beim Verkauf würde daher der ErbSt-Bescheid des Vaters entsprechend geändert und ggf. ein ErbSt-Bescheid gegen den Enkel erlassen.

taxpert


Vielen Dank! D.h. dann käme beim Enkel der 200.000 Euro Freibetrag zum Tragen. Die Steuerpflicht des Vaters (Freibetrag 400.000 Euro) würde sich um die entsprechende halbe Summe verringern, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, richtig. Eventuell zu viel gezahlte Erbschaftsteuer bekommt der Sohn erstattet, wenn er die Zahlung an den Enkel vornimmt.

1x Hilfreiche Antwort

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