Verheiratet - Steuerklassen und Kilometerpauschale

23. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Aingela
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verheiratet - Steuerklassen und Kilometerpauschale

Hallo erstmal,

also ich bin seit Sommer 07 verheiratet. Da mein Mann mehr verdient als ich haben wir zunächst die Steuerklassen 3 und 5 gewählt. Nun meine Frage:
Mein Mann fährt täglich etwa 95km zur Arbeit, hat dementsprechend hohe Steuerrückzahlungen bekommen als er noch Steuerklasse 1 war. Wirkt sich die Änderung der Steuerklasse auf die Werbungskosten Rückerstattung an? Bzw. ist es evtl. geschickter Steuerklassen 4/4 zu wählen obwohl wir 1200/3300 Euro verdienen?

danke schon mal für euren Rat

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Die am Ende nach Durchführung der Einkommensteuererklärung zu zahlende Steuer ist unabhängig davon, welche Steuerklassen gewählt wurden.

Die Höhe der Steuererstattung hat dabei keine Aussagekraft. Wenn man die falsche Steuerklassenkombination gewählt hat, ist die Erstattung einfach deswegen höher, weil man während des Jahres mehr Steuern gezahlt hat.

Die Steuererstattung, die Dein Mann bisher bekommen hat, ist übrigens kein Maßstab für die jetzt zu erwartende Steuererstattung. Das fängt schon damit an, dass ganz ohne die Geltendmachung von Werbungskosten bei Euren Einkommensverhältnissen und den Steuerklassen 3/5 eine Nachzahlung fällig wäre.

Es wäre trotzdem nicht geschickt, die Steuerklassen 4/4 zu wählen, weil Ihr dann nur ein zinslosen Darlehen an das Finanzamt gebt. Die Steuererstattung fällt dann natürlich höher aus, aber nur weil Ihr während des Jahres insgesamt höhere Abzüge hattet.

Während bislang die Steuererstattung für Deinen Mann früher wohl nahezu vollständig auf die hohen Werbungskosten durch die Entfernungspauschale zurückzuführen waren, ist es bei Ehegatten, die beide berufstätig sind, erheblich schwerer zu beurteilen, welchen Einfluss die Entfernungspauschale auf die Rückerstattung hat. Das geht nur mit Modellrechnungen.

Der Vorteil der Entfernungspauschale bei der Steuer wird aber jetzt etwas geringer ausfallen, da Ihr jetzt in der Steuerprogression niedriger liegt, als Dein Mann vorher alleine.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen