Verheiratet mit zwei Wohnungen

29. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
silver12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Verheiratet mit zwei Wohnungen

Mein Problem wäre folgendes.
Mein Mann hat letztes Jahr in einer benachbarten Stadt (5 km) eine Eigentumswohnung gekauft in der er seit Januar 06 überwiegend wohnt. Ich habe Kinder aus erster Ehe und das war für uns der "Trennunggrund". In der gemeinsamen Wohnung war ein Zusammenl. nicht mögl. Die Beziehung zu meinem Mann war nie beendet, d.h. ich übernachte ab und zu bei Ihm. Er allerdings fast nie in der alten Whg (Haus). So jetzt meine eigent. Frage. Können wir weiterhin die Steuerklassen lassen, wenn wir nicht in Trennung leben ? Ich bin St.Kl 3 (Beamtin 36 STd/WAZ`) . Er ist Arzt und somit Freiberufler. Ich möchte durch diese ganze Sache keinen Nachteil, da mein AG jede Unstimmigkeit als Kündigungsgrund ansehen könnte. Außerdem habe ich doch den Eindruck, bei meinem Mann spielt die Umstellung auf St Kl 1 eine große Rolle.Es wäre für Ihn eine erhebliche Steuermehrbelastung. Was kann schlimmsten Falls passieren? Muss ich meinem AG etwas melden ? Meine Kinder 17 und 18 Jahre leben bei mir. Mein Mann zahlt auch nachweislich auf unser gemeinsames Konto 800 Euro für mich .
Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Seid Ihr jetzt getrennt oder nicht?

Die Zahlung von Trennungsunterhalt in Höhe von 800€ spricht doch sehr für eine Trennung.

Dann müsst Ihr beide jedoch in die Steuerklasse I wechseln.

Warum die Umstellung auf die Steuerklasse I für Deinen Mann eine Mehrbelastung bedeutet, leuchtet mir nicht ganz ein. Ich würde sogar von einer Minderbelastung ausgehen.

In erster Linie wäre die Umstellung auf die Steuerklasse I für Dich eine Mehrbelastung.

Dem AG musst Du jedoch nichts melden. Diese geschichte ist nur für das Finanzamt interessant.

Warum Du eine Kündigung befürchtest, obwohl Du Beamtin bist, leuchtet mir ebenfalls nicht ein.

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#2
 Von 
silver12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Man nennt das wohl "moderne Lebensform". Da wir in einem gemeinsamen Haus gelebt haben und ich die Kosten nicht alleine tragen kann, zahlt mein Mann dieses Geld. Beim Anwalt waren wir nicht es ist eine Vereinbarung zwischen uns. Mit der Steuerklasse kenn ich mich auch nicht gut aus. Aber warum muss ich in StKl 1 wenn ich minderjährige Kinder im Haushalt habe. Lt FA steht mir noch zwei zu. Mein Mann hat dann ja nicht mehr den verheirateten Vorteil sondern muss wohl mehr Steuer zahlen wenn wir als "getrennt lebend" gelten. Aber da ich mich wie gesagt nicht auskenne bin ich ja auch auf dieses Forum gestoßen. Ich arbeite bei Telekom als Beamtin und durch die Entlassungswelle ist jeder Grund zur Kündigung willkommen. Ich möchte aber in erster Linie auch nicht in ein oder zwei Jahren jede Menge Steuern nachzahlen müssen.

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"Heizi"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Stimmt, Dir steht die Steuerklasse II zu, die aber ebenfalls eine deutliche Verschlechterung gegenüber der Steuerklasse III ergibt.

Dein Mann hat gar keinen Verheiratetenvorteil, denn den hast Du ja schon durch die Steuerklasse III. Dein Mann ist mit Sicherheit besser gestellt, wenn er sich getrennt veranlagen lassen würde.

Du bist Beamtin und damit unkündbar. Das gilt auch für die Beamten bei der Telekom. Und die Trennung von Deinem Mann kann die Telekom selbst dann nicht als Kündigungsgrund hernehmen, wenn Du nicht den Beamtenstatus hättest.

Aber zur eigentlichen Frage:
Für mich sieht das ganz klar nach einer Trennung aus. Der Splittingvorteil für Verheiratete würde Euch nur dann zustehen, wenn die Trennung nicht auf Dauer angelegt wäre. Dagegen spricht aber, dass Ihr getrennte Wohnungen habt und nicht plant zusammen zu ziehen. Dein Mann hat sich sogar noch eine Eigentumswohnung gekauft, ohne dass dabei in Erwägung gezogen wurde, dass Du und die Kinder mit einzieht. Daneben zahlt Dein Mann auch noch Geld an Dich. Ihr habt also getrennte Konten.

Ich glaube nicht, dass das Finanzamt oder ein Finanzgericht das anders sehen würde.

Wenn das Finanzamt von dieser Situation erfährt, dann droht Extremfall nicht nur eine erhebliche Steuernachzahlung, sondern auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Du solltest Dir im Übrigen darüber im Klaren sein, dass die Steuernachzahlung Dich alleine treffen würde. Dein Mann würde wohl sogar noch eine Steuererstattung erhalten.

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#4
 Von 
silver12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Beratung. Hat mir wirlich sehr geholfen. Ich dachte mir schon so was. Also werde ich zum Finanzamt gehen und im kommenden Jahr die Lohnsteuerklasse ändern lassen da es ja im Trennungjahr glaub ich noch im bisherigen Zustand bleiben kann.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die Steuerklasse wird beim Einwohnermeldeamt geändert. Im Trennungsjahr bleibt es noch bei den bisherigen Steuerklassen und der Möglichkeit der Zusammenveranlagung.

Das geschieht wahrscheinlich sogar automatisch, wenn Dein Mann sich ordnungsgemäß umgemeldet hat.

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