Verheiratet/SKL 3 und 5 / Frau in Erstausbildung

31. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
aNFOx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Verheiratet/SKL 3 und 5 / Frau in Erstausbildung

Hallo zusammen,

wir sind verheiratet, ich bin in der Steuerklasse 3 und meine Frau in Steuerklasse 5. Wir haben ein Kind, das auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist.
Meine Frau befindet sich in ihrer Erstausbildung und ist nach dem Erziehungsurlaub am 01.10.2004 wieder in Ihre Ausbildung eingestiegen.

Nun meine Frage:
Muss ich das Einkommen meiner Frau in unserer Einkommensteuererklärung mitangeben, da sie sich ja in Ausbildung befindet?

Das Jahresbruttoeinkommen meiner Frau beträgt ca.10500 EUR und die gezahlte Lohnsteuer ca.1600 EUR.
Witergezahlt hat sie Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und den Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag.

Ich selbst bin ebenfalls voll Berufstätig.

Wenn ich alles angebe muss ich mit einer Nachzahlung von 700-800 EUR rechnen.

Ich bin mir eben nicht sicher ob ich das Einkommen meiner Frau mitangeben muss, da sie sich ja noch in Ausbildung befindet.

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

Gruss,
aNFOx

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ja, Du musst das Einkommen Deiner Frau in der Steuererklärung mit angeben.

Zudem bist Du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da Ihr die Steuerklasenkombination III/V habt.

Be dieser Steuerklassenkombination kann es zu Nachzahlungen kommen. Die Nachzahlung von 700-800€ in Deinem Fall ist nicht ungewöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich hab hierzu mal ne Frage. Wie kann es sein, dass man 700 € Steuern nachzahlen muss? Ich bin seit dem 2.7.05 verheiratet, meine Frau war arbeitslos, macht seit august ihr abi nach. Ich hab Steuerklasse 3, sie 5.
Mein Jahreseinkommen ist etwa 40000 € brutto.
Muss ich jetzt mit der Steuererklärung Steuern nachzahlen?

22x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo actihippo,

um dir antworten zu können, bedarf es weiterer Informationen über euer beider Einkommen und über evtl. steuermindernde Tatsachen. Grundsätzlich musst auch ihr eine Steuererklärung abgeben einerseits wegen der Steuerklassen III/V und andererseits wegen der Arbeitslosigkeit deiner Frau (sofern sie ALG bekommen hat). Wenn sie allerdings kein ALG bekommen und auch während des Abi-Nachholens kein Einkommen hat, dann habt ihr trotz der Steuerklasse III/V NICHT mit einer Nachzahlung zu rechnen. Nachzahlung bei III/V treten immer dann auf, wenn BEIDE verdienen. Denn der mit der Klasse III zahlt monatlich sehr wenig steuern, da die III alle Freibeträge für verheiratete beinhaltet. Wenn der mit V nun auch Geld verdient, kann es sein, dass die Steuern die für die V abgeführt werden, nicht ausreichen, um den Hinzuverdienst korrekt zu besteuern. Das liegt einfach am System, da der, der auf V arbeitet, seinem Arbeitgeber ja nicht mitteilt, wieviel der, der auf III arbeitet, verdient, denn nur dann könnten für beide korrekt die Steuern einbehalten werden. Wem das zu unsicher ist: einfach IV/IV wählen.

ABER: Egal welche Kombination gewählt wird, mit Abgabe der Steuererklärung wird der Vor- bzw Nachteil der Steuerklassenwahl neutralisiert. Sparen kann man durch die Steuerklassen endgültig nichts.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

0x Hilfreiche Antwort

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