Verjährter Zinsanspruch eine Schenkung?

9. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go551685-65
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährter Zinsanspruch eine Schenkung?

Angenommen vor über 10 Jahren wurde zwischen A und B privat Geld geliehen für ein Haus. Irgendwann sollte die Summe mit Zinsen zurückgezahlt werden.

Die meisten Zinsen sind aber bereits verjährt. Beispielsweise müsste A mit Zinsen 50.000 zurückzahlen aber ohne die verkehrten Zinsen nur 30.000. Stellt diese Differenz, hervorgerufen durch Verjährung, eine steuerpflichtige Schenkung dar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von go551685-65):
Irgendwann sollte die Summe mit Zinsen zurückgezahlt werden.


Also alles in einem Betrag?

Zitat (von go551685-65):
Die meisten Zinsen sind aber bereits verjährt.


Warum sollten die Zinsen dann verjährt sein?

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go551685-65):
Die meisten Zinsen sind aber bereits verjährt.
Wie kommt man auf die Idee, die Zinsen wären verjährt?

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#3
 Von 
go551685-65
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zinansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren. Und Zinsen fallen jährlich an. Ergo sind alle Zinsen von vor über 3 Jahren verjährt.

Oder sammeln sich Zinsen über den Zeitraum an aber werden erst am Ende hin fällig?

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat (von go551685-65):
Und Zinsen fallen jährlich an.
Nein, irgendwann:
Zitat (von go551685-65):
Irgendwann sollte die Summe mit Zinsen zurückgezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von go551685-65):
Zinansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren.


Richtig

Zitat (von go551685-65):
Und Zinsen fallen jährlich an.


Zinsen fallen zum vereinbarten Zeitpunkt an.

Zitat (von go551685-65):
Oder sammeln sich Zinsen über den Zeitraum an aber werden erst am Ende hin fällig?


So habe ich den Sachverhalt verstanden. Zur Bestätigung habe ich nochmal nachgefragt.

Eine monatliche oder jährliche Zinszahlung wurde laut Sachverhalt nicht vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Da hätte sich der Staat bei den Bundesschätzchen Typ B aber ganz schön Zinsen sparen können, wenn die verjährt gewesen wären!

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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